Am 20. November 1989 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Seitdem haben so gut wie alle Staaten dieses weltweite „Grundgesetz“ für Kinder ratifiziert. Am heutigen Jahrestag betonte Reinhard Mokros, Präsident der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes NRW, die besondere Bedeutung des Artikels 3 Absatz 1 der Kinderrechtskonvention für die Ausbildung der Nachwuchskräfte für die kommunale und staatliche Verwaltung. Mokros sagte dazu heute: „Artikel 3 der Konvention verpflichtet alle Verwaltungsbehörden, bei allen Entscheidungen die Kinder betreffen, deren Interessen vorrangig zu berücksichtigen. Damit dieses Recht in der täglichen Verwaltungspraxis auch beachtet wird, müssen wir unsere Studierenden für das Thema sensibilisieren.
Mokros engagiert sich in einem Arbeitskreis Kinderrechte, der auf Initiative der Düsseldorfer Regierungspräsidentin Anne Lütkes gegründet wurde. Bei der letzten Sitzung des Arbeitskreises kündigte Mokros an, dass die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes NRW im Jahr 2015 als erste deutsche Hochschule einen Weiterbildungskurs zum Thema Kinderrechte anbieten wird. Bisher gibt es nur an der Donau-Universität im österreichischen Krems die Möglichkeit, berufsbegleitend ein solches Hochschulzertifikat zu erwerben.
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