Hochschule Informationen über die HSPV NRW

Die HSPV NRW ist eine duale Hochschule mit hoher Anwendungsorientierung. Sie ist mit über 13.000 Studierenden die Größte ihrer Art in Europa. Sie bietet insgesamt sechs Bachelor- und einen Masterstudiengang an den neun Studienorten Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln und Münster an. Die Zentralverwaltung der Hochschule befindet sich in Gelsenkirchen.

Übersicht Studienorte

Gremien und Kommissionen

Die HSPV NRW ist eine Einrichtung des Landes. Sie ist im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern angesiedelt. Innerhalb der Hochschulselbstverwaltung treffen auf Basis des Fachhochschulgesetzes öffentlicher Dienst (FHGöD) Organe und Gremien ihre Entscheidungen.

Präsidium

Das Präsidium leitet als Kollegialorgan die HSPV NRW. Dem Präsidium gehören der Präsident, die Vizepräsidentin und der Kanzler an.

Präsidium
 

Senat

Der Senat ist das oberste Organ der Hochschule. Er beschließt unter anderem Satzungen und Ordnungen sowie Vorschläge für die Berufung von Professor/innen und wirkt bei der Bestellung des Präsidiums, von Abteilungsleitungen und hauptamtlich Lehrenden mit.

Die Senatskommissionen dienen dazu, einzelne Hochschulbelange detailliert zu beleuchten und dem Senat im Anschluss daran eine Rückmeldung zu geben, so dass dieser eine fundierte Entscheidung treffen kann. In jeder der Kommissionen können je drei Studierende (zzgl. Vertreterinnen oder Vertreter) mitwirken.

SenatSenatskommissionen

Berufungs- und Auswahlkommissionen

Mit dem Engagement in einer Berufungskommission zur Ernennung neuer Professorinnen und Professoren oder einer Auswahlkommission zur Bestellung neuer Dozentinnen und Dozenten können Studierende aktiv über die Stellenbesetzungen in der Lehre mitentscheiden.

Die Kommissionen haben die Aufgabe, aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber die für die Besetzung der Stelle am besten geeigneten Kandidatinnen oder Kandidaten auszuwählen.

Alle Studierenden sind herzlich eingeladen, sich sowohl in den Gremien als auch in den Hochschulkommissionen zu engagieren!

Fachbereichsrat

Die Fachbereichsräte setzen sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Professoren und Dozenten, der Abteilungsleiter, der Studierenden und der Ausbildungskörperschaften sowie einem Vertreter der Lehrbeauftragten zusammen.

Er beschließt unte anderem die Studienordnung, stimmt Studieninhalte auf die Erfordernisse der Fachpraxis ab und gibt Stellungnahmen zum Beitrag der HSPV NRW für den Landeshaushalt ab, soweit er die Fachbereiche betrifft.

Fachbereichsrat PolizeiFachbereichsrat AV/R