Nachteilsausgleiche in Prüfungen Info-Veranstaltung

20. Okt. 2025um 15:00 - 16:30 Uhr speichern
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Schreibtisch mit Laptop, Notizblock, Kaffeetasse und Handy.
Die Veranstaltung findet via Zoom statt
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Ein gemeinsames Angebot des Prüfungsamts und der Schwerbehindertenvertretung

Nachteilsausgleiche stellen eine Möglichkeit dar, Benachteiligungen zu kompensieren, die durch Beeinträchtigungen (zum Beispiel chronische Erkrankungen oder Behinderungen) entstehen. Somit tragen Nachteilsausgleiche dazu bei, die Chancengleichheit, wie in §2 Abs. 3 des Landeshochschulgesetzes beschrieben, herzustellen. Nachteilsausgleiche sehen individuell sehr unterschiedlich aus, da sie situations- und beeinträchtigungsbezogen erteilt werden.

Ausführliche Informationen hierzu stehen auf der Website der HSPV NRW zur Verfügung:

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Ziel der Regelungen ist es, Studierenden mit Beeinträchtigung zu ermöglichen, das Studium und die Prüfungen unter angemessenen Bedingungen chancengleich zu absolvieren. Diese Modifikationen stellen keine Erleichterungen dar. Sie dienen dem Ausgleich der Nachteile, die Studierende mit Beeinträchtigung gegenüber anderen Studierenden haben – nur in technischer, nicht in inhaltlicher Hinsicht. Studierende mit Beeinträchtigung dürfen mittels eines Nachteilsausgleichs nicht bessergestellt werden.

Hierzu bietet die HSPV NRW am 20.Oktober 2025 ab 15 Uhr eine Info-Veranstaltung an, in der

  • Kevin Music vom Prüfungsamt und
  • Jochen Schwering von der Schwerbehindertenvertretung

das Verfahren erläutern, wichtige Hinweise für die Antragstellung geben und für Fragen zur Verfügung stehen.

Teilnahme

Die Veranstaltung findet online via Zoom statt.

Meeting-ID: 690 8334 9153
Kenncode: 310203

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