Elektronische Zugänge Eröffnung elektronischer Zugänge durch die NRW-Landesbehörden

Verschlüsselte E-Mails Sichere Übermittlung - formloser Schriftverkehr

Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW können Sie verschlüsselte E-Mails an poststelle(at)fhoev.sec.nrw.de versenden.
Um E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.

Diesen erhalten Sie über folgenden Link:

Wenn Sie eine verschlüsselte Mail an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.

Beachten Sie, dass die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an.

Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW eröffnet diesen Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

Dateianhänge

Werden Dateianhänge an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW versandt, so ist zu beachten, dass die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  1. PDF (Portable Document Format)

Für Bilder 

  1. JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  2. PNG (Portable Network Graphics) 
  3. TIFF (Tagged Image File Format)

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht.
 

 poststelle(at)fhoev.sec.nrw.dehttp://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_fhoev.asc

QES Qualifiziert elektronisch signierte Dokumente

08.01.2018

Für den formgebundenen Schriftverkehr an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW können Sie qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail an poststelle(at)fhoev.sec.nrw.de senden.

Wenn Sie ein Dokument mit QES an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW schicken, wird dieses über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.

Beachten Sie, dass die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW ihrerseits nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an.

Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW eröffnet diesen Zugang für Dokumente mit QES eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

Dateiformate

Werden Dateien mit QES an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW versandt, so ist zu beachten, dass die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  1. PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  1. JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  2. PNG (Portable Network Graphics) 
  3. TIFF (Tagged Image File Format)

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW nicht entgegengenommen.

Sollte die Datei bzw. die Dateien, welche Sie der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die Nachricht ungelesen gelöscht.
 

poststelle(at)fhoev.sec.nrw.de

De-Mail Formloser und formgebundener Schriftverkehr

08.01.2018

Die Übermittlung von De-Mails an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von technischen Gegebenheiten die DE-Mail inkl. Anhänge nicht größer als 15 MB sein darf. Wenn Sie eine De-Mail an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

Dateianhänge

Werden Dateianhänge an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW versandt, so ist zu beachten, dass die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  1. PDF (Portable Document Format)

Für Bilder 

  1. JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  2. PNG (Portable Network Graphics) 
  3. TIFF (Tagged Image File Format)

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW nicht entgegengenommen.

Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.

De-Mail in schriftform-wahrender Versandart

§ 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes

Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.

Schließen des De-Mail-Postfachs

Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.
 

poststelle(at)fhoev-nrw.de-mail.de