Titel:
Zum Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen, § 42a WaffG
Jahr(gang):
2008
Schlagworte:
§ 42a WaffG ist mit Wirkung vom 1.4.2008 in das Waffengesetz aufgenommen worden. Die Vorschrift ist für die polizeiliche Praxis wesentlich (Eigensicherung). Der Artikel erläutert den Tatbestand, liefert Definitionen und zeigt an einem Sachverhalt mit Lösung die praktische Bedeutung auf.
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