Verletzung der Namensrechte von Gebietskörperschaften bei der Registrierung von zusammengesetzten Domains
Johannisbauer, Christoph (2015), Verletzung der Namensrechte von Gebietskörperschaften bei der Registrierung von zusammengesetzten Domains, MMR 2015, S. 154 ff.
Jahr(gang):2015
Name der Zeitschrift:MultiMedia und Recht (MMR)
Heft/Ausgabe:03/2015
Seiten von-bis:S. 154 ff.
Schlagworte:Immer häufiger sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, insbesondere Kommunen damit konfrontiert, dass für sie wichtige Domainnamen bei der Registrierungsstelle für die Top-Level-Domain „.de”, der DENIC eG, bereits anderweitig registriert wurden. Mittlerweile geht es hierbei nicht mehr primär um den Namen der Gebietskörperschaft an sich, wie noch vor einiger Zeit, sondern um den Namen der Kommune in Verbindung mit einer Behördenbezeichnung, wie z.B. jugendamt-städtename.de, jobcenter-städtename.de oder auch straßenverkehrsamt-städtename.de. Diese zusammengesetzten Domains führen die Bürger auf direktem Wege zum jeweiligen Serviceangebot des entsprechenden Amtes und sind damit Teil des in Zeiten des E-Government verstärkt genutzten elektronischen Dienstleistungsangebots der Kommunen.