„Störungen“ auf dem Weg zum Beamtenverhältnis auf Lebenszeit: Eine status- und laufbahnrechtliche Betrachtung der Einstellung, des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Probezeit
Michaelis, Lars Oliver / Immich, Till (2022) „Störungen“ auf dem Weg zum Beamtenverhältnis auf Lebenszeit: Eine status- und laufbahnrechtliche Betrachtung der Einstellung, des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Probezeit, ZBR 07/2022, S. 217 - 235
Jahr(gang):2022
- Dr. Till Immich
Name der Zeitschrift:Zeitschrift für Beamtenrecht
Heft/Ausgabe:07/08_2022
Seiten von-bis:217-235
Beschreibung: Im Beamtenverhältnis auf Widerruf ebenso wie im Beamtenverhältnis auf Probe, kommt es nicht selten zu Störungen, die eine Fortsetzung der Beschäftigung fraglich erscheinen lassen. Oft stehen aber nur Vorwürfe im Raum, die selbst noch nicht zu hinreichend sicheren Feststellungen führen können. Die Dienst-herrn finden sich in entsprechenden Fällen regelmäßig in einem Spannungsver-hältnis wieder: Auf der einen Seite ist darauf zu achten, dass der Dienstherr vor einem Schaden und einem Ansehensverlust in der Öffentlichkeit bewahrt wird. Auf der anderen Seite darf aber ebenso wenig außer Acht gelassen werden, dass sich „ex post“ betrachtet „Störungen“ auflösen können. Vorwürfe gegen Be-amtinnen und Beamte bzw. Bewerbende können sich z.B. im Nachhinein als haltlose (Schutz-) Behauptungen herausstellen. Gerade wenn beamtenrechtliche Entscheidungen (z.B. die Einstellung, Übernahme in die Probezeit oder Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) unmittelbar bevorstehen und nicht über längere Zeit hinausgezögert werden können, die Aufklärung der Vorwürfe aber kurzfristig nicht zu erreichen ist, muss überlegt werden, welche Maßnahmen denkbar sind, um allen Anforderungen gerecht werden zu können. Dieser Aufsatz nimmt unter Berücksichtigung dieses Spannungsverhältnisses vertieft in den Blick, wie sich der Dienstherr rechtskonform verhalten kann, um im Sinne der Fürsorge den betroffenen Beamtinnen und Beamten gerecht werden zu können. Auch wird untersucht, ob (statusrechtliche) Nachteile für die Betroffenen vermieden bzw. abgemildert werden können.
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