Titel:
Präventive Gewinnabschöpfhung, Ein Vergleich zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
Jahr(gang):
2017
Name der Zeitschrift:
Kriminalistik
Heft/Ausgabe:
8-9/2017
Seiten von-bis:
518-525
Beschreibung:
Seit den 1990er Jahren finden zunehmend die Finanzermittlungen iVm. Gewinnabschöpfungen des vom Täter Erlangten Einzug in den Maßnahmenkatalog der Kriminalpolizei. Je nach Größe der Behörden werden Finanzermittler nach einer sieben wöchigen Fortbildung eingesetzt. In der Regel sind sie in den Betrugskommissariaten angesiedelt. In Niedersachen wurde dieses Sachgebiet schon eher aufgebaut. Präventive Gewinnabschöpfungsmaßnahmen führen allerdings in Nordrhein-Westfalen eher einen Dornröschenschlaf. Kriminalstrategisch ist hier eindeutig ein Nachholbedarf auszumachen.
Schlagworte:
Präventive Gewinnabschöpfung, § 43 PolG NRW
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