Titel:
Of Counsel in der Nebentätigkeit
Jahr(gang):
2020
Name der Zeitschrift:
Die Neue Hochschule (DNH)
Heft/Ausgabe:
6/2020
Seiten von-bis:
54
Beschreibung:
In Zeiten ländereinheitlicher W2/W3-Grundbesoldung und hochschuldifferenzierter Zulagengewährung mutet es für Hochschullehrende attraktiver an, die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in rechtlich oder fachlich beratender Funktion (engl. „Of Counsel“) als Nebentätigkeit anzubieten. Große und mittlere Anwaltskanzleien nehmen diese Expertise nur allzu gern an, und zwar beiderseitig gewinnbringend als positiven Marketingeffekt und dem Erhalt praktischer Einblicke für die Forschung und Lehre. Dieser Praxis schiebt der Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof nunmehr einen Riegel vor.<br />
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Eine Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 22. Juli 2020 - AnwZ (Brfg) 3/20.
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