Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts am Geschäftsort des klagenden Unternehmens bei Unterhaltung der Rechtsabteilung nicht am Ort der Schadensbearbeitung, Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 9.9.2004 - I ZB 5/04

Muthers, Christof Henssler, Martin (2005) Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts am Geschäftsort des klagenden Unternehmens bei Unterhaltung der Rechtsabteilung nicht am Ort der Schadensbearbeitung, Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 9.9

Jahr(gang):2005

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