Methodik der Fallbearbeitung
im Ordnungs- und Sozialrecht

Weber, Dirk (2018) - Methodik der Fallbearbeitung im Ordnungs- und Sozialrecht

Jahr(gang):2018

(Erst-)Autor:
(Co-)Autoren:
  • Vahle, Jürgen Dr.

Verlag:Nomos (http://www.nomos-shop.de/30474)

Verlagsort:Baden-Baden

ISBN:978-3-8487-4455-8

Beschreibung: http://www.nomos-shop.de/30474

Das öffentliche Recht stellt auch in methodischer Hinsicht eine besondere Herausforderung dar. Bundes- und Landesrecht, materielles Recht und Prozessrecht – beide überlagert durch das Europarecht - sind in vielfacher Weise miteinander verknüpft. Das bloße „Einpauken“ des Stoffes einzelner Module bietet keine Garantie für eine gelungene Klausur. Fallbearbeitungen scheitern vielfach nicht (nur) an inhaltlichen, sondern an methodischen Mängeln. An erster Stelle der Mängelliste stehen unzureichende Kenntnisse der Normauslegung und der Subsumtion, also der Anwendung einer Norm auf einen konkreten Sachverhalt. In vielen Fällen werden nur schlichte Behauptungen aufgestellt und Ergebnisse mitgeteilt.
Dieser Befund ist nicht neu. Seit Jahren veröffentlichen die Fachzeitschriften entsprechende Erfahrungsberichte. Der Zustand ist umso mehr zu bedauern, als die juristische Methodik zu den Grundlagenfächern der Ausbildung gehört. Offenbar wird die Bedeutung des Faches in verhängnisvollem Ausmaße unterschätzt. Dabei ist die juristische Methodik kein akademischer Selbstzweck. Sie soll helfen, das materielle Wissen in den Köpfen der Studierenden in eine gelungene Falllösung umzusetzen. Eine saubere Argumentation hilft zudem über Wissenslücken hinweg, zumal nicht jedes Rechtsproblem und jeder Theorienstreit bekannt sein dürften, geschweige denn müssen. Bei unbekannten Problemen können methodensichere Studierende mindestens eine vertretbare Lösung mit nachvollziehbarer Begründung erarbeiten. Studierende ohne Methodenverständnis schießen demgegenüber mit der Schrotflinte und hoffen auf einen (Zufalls-) Treffer. Ein gesundes Rechtsgefühl ist zwar wertvoll, ersetzt aber keine methodisch einwandfreie Argumentation.
Nun mag der eine oder andere einwenden, methodische Mängel in Klausuren seien lässliche Sünden, in der Verwaltungspraxis komme es auf ganz andere Dinge an. Indessen ist zu befürchten, dass ein „gelernter“ sorgloser Umgang mit Methodenregeln sich später im Beruf fortsetzen wird. Die Behördenpraxis bietet hinreichend Anschauungsmaterial für „bürgerunfreundliche“ – schlecht strukturierte, unsorgfältige und schwer verständliche – Bescheide, die ihre Überzeugungsfunktion nicht zu erfüllen vermögen. Wer es nicht gelernt hat, ein präzises Gutachten zu verfassen, wird im Beruf kaum in der Lage sein, einen überzeugenden Bescheid, Bericht oder Vermerk abzuliefern.
Die nachfolgenden methodischen Hinweise sollen eine möglichst frühzeitige Hilfestellung bei der Erarbeitung der wichtigsten Methodenregeln geben. Hierbei sind die Erfahrungen der Verfasser als Dozenten und Prüfer in Staatsexamen im Diplom-Studiengang sowie in der aktuellen, auf den Abschluss als „Bachelor“ angelegten Ausbildung eingeflossen. Zahlreiche Beispiele sollen den gelegentlich als trocken und abstrakt empfundenen Stoff auflockern. Enzyklopädische Breite und Tiefe wurde bewusst nicht angestrebt, um die Leserinnen und Leser nicht mit theoretischem Ballast zu „erschlagen“. Weniger ist auch hier manchmal mehr.