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Titel:
Entscheidungsanmerkung zu OVG Münster, Beschluss vom 20.11.2020 – 11 B 1459/20 - Abstellen von Mietfahrrädern im öffentlichen Straßenraum -
Jahr(gang):
2021
Name der Zeitschrift:
NJW (Neue Juristische Wochenschrift)
Heft/Ausgabe:
52/2020
Seiten von-bis:
S. 3797 - 3801
Schlagworte:
Die Entscheidung des OVG Münster ist richtungsweisend und bringt die Rechtsprechung zur Frage der Sondernutzung bei urbanen Mobilitätsangeboten auf die Höhe der Zeit.
Kern des Beschlusses ist die Aussage, dass das stationsunabhängige Aufstellen von Fahrrädern im öffentlichen Straßenraum zwecks Vermietung eine Sondernutzung ist. Die Straße wird bei dem zugrunde liegenden Geschäftsmodell des so genannten free floating eben nicht vorwiegend zum Verkehr genutzt, sondern im Vordergrund steht der gewerbliche Zweck, das heißt mithilfe des abgestellten Fahrrads den Abschluss eines Mietvertrags zu bewirken. Die Entscheidung erfasst zugleich die gleichlaufende Vermietung von E-Scootern, die seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-VO im Juni 2019 in Deutschland zulässig sind und zu erheblichen Problemen in den Innenstädten deutscher Großstädte geführt haben.
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