Eine ca. 18 monatige Verfahrensdauer im gerichtlichen Wahlprüfungsverfahren ist im Allgemeinen nicht zu beanstanden

Bätge, Frank (2018), Eine ca. 18 monatige Verfahrensdauer im gerichtlichen Wahlprüfungsverfahren ist im Allgemeinen nicht zu beanstanden, KommPWahlen 2018, S. 57 ff.

Jahr(gang):2018

Name der Zeitschrift:KommunalPraxis Wahlen

Heft/Ausgabe:Nr. 1

Seiten von-bis:57 - 61