Die Corona-Krise aus katastrophenrechtlicher Sicht
in: Managing Corona, Schriften des Praxis- und Forschungsnetzwerks der Hochschule für den öffentlichen Dienst

Jakob Schirmer (2021): Die Corona-Krise aus katastrophenrechtlicher Sicht

Jahr(gang):2021

(Erst-)Autor:

Buchtitel:Managing Corona

Herausgeber:Bernhard Frevel und Thomas Heinicke

Verlag:Nomos

Verlagsort:Baden-Baden

ISBN:9783848768332

Beschreibung: Nachdem zu Beginn des Jahres 2020 die internationale und nachfolgend nationale Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus immer weiter an Dynamik und Rasanz gewann, war es nachvollziehbar, dass diese Situation allenthalben als Krise oder Katastrophe bezeichnet wurde. Aufgrund staatlicher aber auch privater Präventionsmaßnahmen kamen weite Teile des öffentlichen Lebens zum Erliegen, was den Eindruck eines systemischen Kollapses noch untermauerte. In scheinbarer Konsequenz hat die Bayerische Staatsregierung am 16. März 2020 den Katastrophenfall für ganz Bayern „ausgerufen“. Die anderen Bundesländer sind diesem Beispiel allerdings nicht gefolgt. Damit stellt sich die Frage, wie die Corona-Krise im Verlauf des Jahres 2020 katastrophenrechtlich einzuordnen ist: Warum gab es in Bayern offenbar eine Katastrophe und in den verbleibenden Bundesländern nicht? Diese Fragestellung vor dem Hintergrund bundes-, landes- und kommunalrechtlicher Perspektiven herauszuarbeiten, soll die nachfolgende Gedankenführung zum Gegenstand haben.

Schlagworte:Verwaltungsrecht, Katastrophenrecht, Staatsrecht