Arbeitsfeld Ausländerbehörde: Perspektiven der Beschäftigten auf ihr Verwaltungshandeln und Emotionsmanagement.

Franzke, Bettina, Schmitt, Leah & Siemons, Maike (2023). Arbeitsfeld Ausländerbehörde: Perspektiven der Beschäftigten auf ihr Verwaltungshandeln und Emotionsmanagement. Der Öffentliche Dienst, 09/2023, 197-205.

Jahr(gang):2023

(Erst-)Autor:
(Co-)Autoren:
  • Leah Schmitt und Maike Siemons

Name der Zeitschrift:Der Öffentliche Dienst

Heft/Ausgabe:09/2023

Seiten von-bis: 197-205

Beschreibung: Beschäftigte in Ausländerbehörden treffen Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz. Indem sie bspw. Aufenthaltstitel erteilen oder versagen, Arbeitserlaubnisse ausstellen oder entziehen und Familienzusammenführungen bewilligen oder verhindern, bestimmen sie mit über die Rechte und Teilhabechancen ausländischer Staatsgehöriger in Deutschland. Untersucht wurde, wie Entscheidungen im Arbeitsfeld Ausländerbehörde zustande kommen und welchen Stellenwert dabei eigene Vorstellungen und Gefühle einnehmen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Beschäftigten danach streben, sich emotionsneutral zu verhalten. Sie erfüllen bei ihrer Entscheidungsfindung die Ansprüche des Bürokratiemodells und halten ihre Persönlichkeit weitgehend zurück. Sie haben das Gesetz und die Vorgaben der Verwaltung stark verinnerlicht. Bei der Übermittlung und Umsetzung ihrer Entscheidungen drücken sie keine Empathie oder ähnliche Gefühlsregungen aus. Primär sehen die Beschäftigten die zu bearbeitende Akte. In einigen Fällen, in denen sie Zweifel oder eine andere persönliche Meinung haben, machen sich Emotionen bemerkbar. In solchen Situationen gehen die Beschäftigten individuell mit Gefühlen um. Anders als in früheren Studien zum Emotionsmanagement an Jobcenter-Arbeitsplätzen (Franzke & Bell, 2020) und in der Gewaltopferentschädigung (Franzke & Mieseler, 2022a, 2022b) wird versucht, Gefühle bei der Aufgabenbearbeitung nach außen nicht zu zeigen. Die eigene Emotionsregulation ist ein oft nicht bewusster Bestandteil der Arbeit in der Ausländerbehörde.