Aktuelle Fragen der Rechtsprechung zur Konzentrationszonenplanung nach § 35 Abs.3 S. 3 BauGB

Aktuelle Fragen der Rechtsprechung zur Konzentrationszonenplanung nach § 35 Abs.3 S. 3 BauGB, ZNER 2018, S. 218 ff.

Jahr(gang):2018

Name der Zeitschrift:ZNER

Heft/Ausgabe:3/2018

Seiten von-bis:218-224

Beschreibung: Der Beitrag nimmt verschiedene aktuelle gerichtliche Entscheidungen zur Konzentrationszonenplanung in den Blick.
Das OVG Münster hat sich damit beschäftigt, welche Anforderungen an sog. salvatorischen Klauseln im Rahmen von Flächennutzungsplan gelten sollen. Diese salvatorischen Klauseln gelten als Möglichkeit, die schwierige, aber nach der Rechtsprechung erforderliche Abgrenzung zwischen sog. harten und weichen Tabuzonen hilfsweise vorzunehmen, wenn die Einordnung durch den Plangeber im Einzelfall schwierig erscheint. Der Beitrag bewertet die strengen Anforderungen des OVG Münster an solche Klauseln kritisch. Ferner betrachtet der Beitrag weitere Entscheidungen zur Bekanntmachung der Genehmigung von Flächennutzungsplänen. Hier wirft der Beitrag die Frage auf, ob nicht auch ältere Pläne, die den Anforderungen der Bekanntmachung nicht genügen, noch im Wege des Normenkontrollverfahrens angreifbar sind. Ferner wird die unterschiedliche Tenorierung durch die Gerichte in den Blick genommen. Bzgl. der Reichweite der Feststellung der Unwirksamkeit hat das Bundesverwaltungsgericht (nach dem Redaktionsschluss für den Betrag) mit Beschluss vom 11.06.2018 (BVerwG 4 BN 38.17) eine Revision zugelassen, um zu betrachten, in welchem Umfang die Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplans festzustellen ist, wenn sich ein Normenkontrollantrag gegen eine Konzentrationsflächenplanung mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB richtet.

Schlagworte:Konzentrationszonenplanung, Bauplanungsrecht, Windenergie