Kooperative Promotion In Verbindung mit dem PK NRW

Bei einer kooperativen Promotion werden Promovierende gemeinsam von Professorinnen und Professoren der HSPV NRW und einer Universität auf dem Weg zum Doktortitel begleitet.

Der Doktorgrad wird von der betreuenden Universität vergeben. Die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät der Universität ist daher maßgeblich für die Anforderungen, die es zu erfüllen gilt. Das PK NRW unterstützt kooperativ Promovierende der HSPV NRW und bietet ihnen die Möglichkeit einer Mitgliedschaft an.

Die ersten Schritte

  • Recherchieren Sie auf der Homepage des Promotionskollegs NRW in den Abteilungen, welches professorale Mitglied oder welche assoziierte Professorinnen/welcher assoziierter Professor der HSPV NRW für die Betreuung Ihres Promotionsprojektes thematisch infrage kommt. Nehmen Sie Kontakt auf und bitten Sie um einen Gesprächstermin, in dem Sie sich kurz vorstellen und Ihr Promotionsvorhaben skizzieren. Wenn möglich, fügen Sie Ihrer Anfrage ein Exposé Ihres Promotionsvorhabens bei.
     
  • Für die Suche nach einer geeigneten universitären Betreuungsperson halten Sie Rücksprache mit Ihrer Betreuungsperson an der HSPV NRW. Wenden Sie sich auch an die entsprechenden Stellen der Universität, an der Sie promovieren möchten. Nehmen Sie dort außerdem Kontakt zu der Professorin/dem Professor auf, die für die Betreuung Ihrer Arbeit infrage kommt.
     
  • Stellen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft im Promotionskolleg NRW, sobald Sie eine Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds oder einer assoziierten Professorin/eines assoziierten Professors einer Abteilung am PK NRW erhalten und ein erstes Exposé (Kurzexposé) verfasst haben.
     
  • Über die Annahme als Doktorandin/Doktorand entscheidet die jeweilige Fakultät der Universität, an der Sie promovieren wollen. Die jeweils anzuwendende Promotionsordnung regelt die Durchführung des Promotionsverfahrens und die Details der Annahme und ggf. Einschreibung.
     
  • Gemeinsam mit Ihren Betreuungspersonen von Universität und HSPV NRW schließen Sie eine Betreuungsvereinbarung ab. Die Betreuungsvereinbarung dient dazu, das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden verbindlich zu gestalten. Die Betreuungsvereinbarung wird in gemeinsamen Gesprächen aktualisiert und fortgeschrieben.
     
  • Sofern verpflichtende Vorlagen einer Betreuungsvereinbarung von der betreuenden Universität vorliegen, sollten diese verwendet und die Inhalte mit den Betreuungspersonen von HSPV NRW und Universität gemeinsam abgestimmt werden. Mit dem Einverständnis der betreuenden professoralen Person der Universität kann auch die Vorlage des PK NRW verwendet werden.

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Fragen zur kooperativen Promotion am PK NRW