Zulassung überörtlicher wirtschaftlicher Betätigung durch Kommunen

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Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen war ein Dauerstreitthema, das mit jeder neuen Legislaturperiode Konjunktur hatte. Zum Projektzeitpunkt wurde gerade die energiewirtschaftliche Betätigung intensiv diskutiert, und zwar namentlich für den Fall, dass sie die Ortsgrenzen überschreitet. Diesbezüglich war der nordrhein-westfälische Gesetzgeber bereits einmal tätig geworden und hatet den § 107 Abs. 3 GO NRW kreiert. Ein neuerliches Tätigwerden zu Gunsten der kommunalen Energiewirtschaft wurde gefordert. Dies war Anlass genug, die Zulässigkeit der überörtlichen energiewirtschaftlichen Tätigkeit von Gemeinden in NRW nach aktueller Gesetzeslage neuerlich auf den Prüfstand zu stellen und evtl. Leitlinien für eine zukünftige Rechtslage zu entwickeln.