Vertrauensschutz und Ermessen bei der Aufhebung von Verwaltungsakten (SGB X)

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Forscher/in

Der Regelungskomplex der §§44 bis 50 SGB X zur Aufhebung von Verwaltungsakten bildet ein Kernbereich des Sozialverwaltungs-verfahrensrechts. Ihn umkreisen viele Interpretationsfragen. Das Bundessozialgericht hat Kriterien entwickelt, die bei der Ermessensausübung zugunsten oder zulasten des Begünstigten berücksichtigt werden. Aber das jeweilige Kriterium ist dennoch im Einzelfall zu beleuchten und das Verhältnis der Kriterien zueinander ist unklar. Zudem ist vor der Ermessensausübung eine Vertrauensprüfung vorzunehmen, die ebenfalls Kriterien zugunsten oder zulasten des Begünstigten berücksichtigt. Das Projekt versucht eine Systematisierung. Dabei soll auch nach der rechtlichen Herkunft und Natur der Vertrauensprüfung zum einen und der Ermessensentscheidung zu anderen gefragt werden.