Validität Wahllichtbildvorlage

Abstract:
Ungeachtet aller Fortschritte im Bereich der Kriminaltechnik handelt es sich bei der Wahl­lichtbildvorlage um eine kriminalistische Standardmaßnahme, der im Einzelfall ein hoher Beweiswert zukommen kann. Ziel jeder Wahllichtbildvorlage im Ermittlungsverfahren ist die Identifizierung eines namentlich bekannten Tatverdächtigen durch Zeugen. Insbesondere in den Fällen, in denen das Ergebnis der Wahllichtbildvorlage das zentrale Beweismittel zur Überführung des Beschuldigten ist, unternimmt die Verteidigung selbstverständlich Anstrengungen, den Beweiswert der Wahllichtbildvorlage zu mindern oder gar völlig in Abrede zu stellen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass dabei gerade die Geeignetheit der Ver­gleichsbilder im Fokus der Verteidigerstrategie steht. In der Konsequenz obliegt in diesen Fällen die Beurteilung der Geeignetheit dem Tatrichter. Dieser richterlichen Beweiswürdigung liegen bislang rein subjektive Eindrücke bezüglich der Ähnlichkeit bzw. Unähnlichkeit zu Grunde.
Ein Ziel des Forschungsprojekts ist daher die Prüfung, inwieweit die Anwendung der Metho­de des von Louis Leon Thurstone (1927) entwickelten Law of Comparative Judgement" zur Quantifizierung von Ähnlichkeiten im Rahmen von Wahllichtbildvorlagen geeignet ist. Da­neben soll ein Verfahren entwickelt werden, mit der in bedeutsamen Einzelfällen (Kapitaldelikte) die Quantifizierung der Ähnlichkeiten von Vergleichsbildern sichergestellt werden kann. In einem abschließenden Schritt soll in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Poli­zeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) auf Basis der Forschungsergebnisse an der Optimierung von Vergleichsbildern gearbeitet werden.