Untersuchung der akademischen Leistungsfähigkeit erstausgewählter bzw. nachrückender Studierender im Polizeivollzugsdienst (EVA PVD Teil 2)

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Erstmalig haben im Oktober 2015 im Polizeivollzugsdienst NRW 250 Bewerberinnen und Bewerber nach vorheriger Ablehnung nachträg­ lich als Kommissaranwärterinnen und -anwärter ihr Studium an der FHöV NRW aufgenommen. Die nachrückenden Studierenden (ca. 13,2% der insgesamt 1892 Neueinstellungen im Jahr 2015) wurden nicht den bestehenden Kursen zugeteilt, sondern bildeten an den Abtei­ lungen der FHöV NRW jeweils eigene Kurse. Der damalige Innenmi­nister Ralf Jäger setzte ,,[...] dabei auf qualifizierte Bewerberin­ nen und Bewerber, die über ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, intellektuellen Fähigkeiten und körperlicher Leistungsfähigkeit verfügen" (aus der Presseerklärung des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 02.09.2015). Diese Situation bot die einmali­ge Chance, die durch die Einstellungsbehörden vorgenommene Studierendenauswahl hinsichtlich   der akademischen der Studierenden quasiexperimentlel mit geringer Fehlerwahrscheinlichkeit zu evaluieren.

Die einzigartig große Anzahl von Nachrückerinnen und Nachrückern machte es möglich, einen Gruppenvergleich zwischen der „1. Wahl" und der „2. Wahl" der Studierenden vergleichsweise objektiv, va­lide, reliabel und ökonomisch vorzunehmen. Hierzu wurden die No­ ten der Studierenden in den Modulprüfungen anonym erfasst und hinsichtlich statistisch signifikanter und praktisch bedeutsamer Unterschiede untersucht. Die Studienleistung wurde im abge­schlossenen ersten Teil der Untersuchung anhand von 10 Leistungsnachweisen (2 Hausarbeiten,Fachgespräch,Klausuren) vom Grundstudium 1 bis zum Hauptstudium 1.4 gemessen. Die Daten wurden unter Berücksichtigung relevanter Datenschutzgesezte er­hoben und verarbeitet.

Von 1352 Studierenden der Erstauswahl sowie von 186 Nachrückern lagen zum Auswertungszeitpunkt vollständige Datensätze vor. Die beiden Gruppen waren homogen hinsichtlich der Alters- und Ge­schlechtsverteilung. Während sich Geschlechtsunterschiede in Be­ zug auf die Durchschnittsnoten darstellten (Frauen schnitten besser ab, wie allgemein bei akademischen Leistungsprüfungen üb­ lich), hatte das Alter keine bedeutsame Auswirkung auf die Er­gebnisse. Es zeigen sich im non-parametrischen Vergleich der Verteilungen in den Einzelleistungsnachweisensowie auf aggre­gierter Datenebene überwiegend erwartungskonforme signifikante Medianunterschiede in 8 Leistungsnachweisen (2 Hausarbeiten, 1 Fachgespräch, 7 Klausuren). Während  eine  weitere Klausur ohne signifikante Unterschiede zwischen den beiden Gruppen blieb, waren die Ergebnisse in der Klausur zur Bekämpfung der einfachen und mittleren Kriminalität" erwartungswidrig.

Unter der Annahme, dass die statistischen Voraussetzungen er­ füllt waren, wurden auch parametrische Tests durchgeführt. Die Einzelbewertungen zeigten insgesamt eine gute Reliabilität, auch wenn die einzelnen Prüfungsergebnisse untereinander nur schwach bis moderat korrelierten. Leistungsnachweise mit direktem Kon­ takt wurden durchschnittlich besser bewertet als anonymisierte Klausuren. Eine Hauptkomponentenanalyse sortiert die Leistungs­ nachweise dementsprechend in 3 Faktoren.

Grundsätzlich wurde die Validität des Auswahlverfahrens anhand der Ergebnisse bestätigt. Die erwartungswidrigen Teilergebnisse wurden umfassend diskutiert und sind in die Beratungen verschie­dener Gremien eingeflossen.

Im nun vorgesehenen 2 Teil, der Gegenstand des vorliegenden An­ trags ist sollen die weiteren Leistungsnachweise bis einschließ­ lich der Bachelorarbeit ausgewertet werden. Es soll neben den bereits genannten Aspekten untersucht werden, ob sich die Leis­tungen der Kurse im Laufe des Studiums annähern oder ob die Un­terschiede konstant bleiben. Die prüfungstechnischen, hochschul­ didaktischen und personalauswahlbezogenen Resultate werden auf der XVI. European Conference of Psychology vorgestellt. Nach Ab­schluss des 2. Teils ist eine Publikation der Ergebnisse ge­plant, insofern die beteiligten Gremien einverstanden sind.