Rechtliche Aspekte der mobilen Arbeit

In der Corona-Phase wurde von vielen Arbeitgebern und Dienstherrn „mobiles Arbeiten“ ermöglicht. Über die rechtlichen Konsequenzen konnte dabei in Anbetracht der Eilbedürftigkeit nicht in ausreichendem Maße nachgedacht werden. Dienstliche Vereinbarungen lagen zumeist auch in den Behörden nicht vor, Regelungen zur Teleheimarbeit/Homeoffice passten nicht. Insbesondere die Seite des Dienstunfallschutzes ist bis heute nicht zufriedenstellend geregelt. Die bisherige Rechtsprechung zum Homeoffice führt nicht zu anwendbaren Abgrenzungskriterien, Wegeunfallschutz kann gar nicht mehr gewährt werden. Hier gilt es neue tragfähige Konzepte zu entwickeln, wozu dieses Projekt einen Teil beitragen soll.