Publikationsprojekt: Häusliche Gewalt

Forscher/in

Detlef Averdiek-Gröner
Detlef Averdiek-Gröner
EPHKìn Heike Lütgert
EPHKìn Heike Lütgert

Erkenntnisse aus der Dunkelfeldforschung zu Ausmaß, Schweregraden, Mustern und Risikofaktoren von häuslicher Gewalt werden vermittelt. Aufgrund der Forschungslage und der gravierenderen Folgen und Schweregrade wird ein zentraler Fokus auf Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen gelegt. Darüber hinaus werden bisherige Erkenntnisse zu häuslicher Gewalt gegenüber Männern und zur geschlechtervergleichenden Betroffenheit durch Gewalt in Paarbeziehungen aufgegriffen und diskutiert. Abschließend werden Risikofaktoren aus Sicht der Forschung reflektiert. Die Thematik Gewalt gegen Männer anhand von ausgewählten Studien der letzten Jahre behandelt. Dabei wird auf Gewalterfahrungen im Erwachsenenalter und speziell auf Gewalt in Partnerschaften eingegangen. Die Grenzen der Interpretierbarkeit von Daten aus Prävalenzstudien werden diskutiert. Fallbeispiele aus qualitativen Studien werden angeführt, um auf die Komplexität der Dynamiken in Partnerschaften, in denen Männer Opfer von Gewalt werden, hinzuweisen. Abschließend werden Hinweise für Forschung und Praxis im Zusammenhang mit Männern als Opfer von Gewalt gegeben. Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist immer noch ein großes Thema in unserer Gesellschaft. Gewalt wirkt nach und beeinträchtigt Kinder und Jugendliche ihr Leben lang. Langzeitstudien haben nachgewiesen, dass das Erleben von Gewalt im Elternhaus bei Jugendlichen und Heranwachsenden häufig zu einer erhöhten Akzeptanz für den Gebrauch von Gewalt als Konfliktlösungsmuster führt. Für Kinder und Jugendliche ist dies ein logischer Schluss: Die erlebte Gewalt im sozialen Umfeld aber auch in Institutionen bzw. über das Internet rechtfertigt die eigene erhöhte Gewalttätigkeit. Viktimisierungrisiken älterer Menschen in der häuslichen Pflege und berichtet Befunde zu Verbreitung, Phänomenspezifika, Entstehungsbedingungen und Risikofaktoren: Im Rahmen des Aktionsprogramms „Sicher leben im Alter“ wurden Ansätze zur Stärkung der präventiven Potenziale ambulanter Pflegedienste und Pflegekräfte im Hinblick auf Fälle der Misshandlung und Vernachlässigung von Pflegebedürftigen durch pflegende Angehörige entwickelt und erprobt. Erfahrungen bei der Umsetzung sowie resultierende Folgerungen für die Prävention von „Gewalt in der Pflege“ werden erörtert. Die sogenannte „Nachstellung“ ist erst seit 2007 (selbstständig) unter Strafe gestellt. Der der Jägersprache entlehnte Begriff der Nachstellung erfasst das systematische Verfolgen und Belästigen eines anderen Menschen, das vornehmlich unter dem englischen Begriff des „Stalking“ diskutiert wird. Die Einführung eines neuen, selbstständigen Straftatbestandes war für erforderlich gehalten worden, um auf diese Weise Strafbarkeitslücken zu schließen und einen besseren Opferschutz zu gewährleisten. (Strafbar war ein stalkendes bzw. nachstellendes Verhalten bislang nur, wenn es sich gleichzeitig in eine andere Deliktskategorie einordnen ließ, wie es z. B. eine Nötigung (§ 240 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB), Bedrohung (§ 241), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder auch das Zuwiderhandeln gegen eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (§ 4 GewSchG) darstellt. Die Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA), eines alternativen Verfahrens zur Bearbeitung von Straftaten, ist in Fällen von Beziehungsgewalt heftig umstritten. Der Beitrag setzt sich mit den verschiedenen, gegen die Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt im TOA vorgebrachten Einwände auseinander und berichtet Befunde einer empirischen Untersuchung zur Effizienz des TOA in Fällen häuslicher Gewalt. Eine systematische Bestandsaufnahme der Arbeit von Frauenhäusern, Fachdienststellen und deren Zugangsmöglichkeiten soll Versorgungslücken für betroffene Frauen und deren Kinder aufweisen. In der aktuellen Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeichnen sich drei Problemkreise ab: Finanzierung der Schutz- und Unterstützungseinrichtungen, unübersichtliche und uneinheitliche Versorgungslandschaften wegen unterschiedlicher Regelungen auf Landes- und kommunaler Ebene und Zugänglichkeit von Beratungs- und Hilfsangeboten für Betroffene. Die Polizei trifft ihre Maßnahmen im Rahmen der polizeirechtlichen und strafprozessualen gesetzlichen Vorgaben. Noch im Jahr 1995 wurden die Einsätze aus Anlass der häuslichen Gewalt als „Familienstreitigkeit“ bearbeitet. Nur in herausragenden Fällen wurde von Amts wegen eine Strafanzeige erstattet. Eine nachhaltige Wirkung der polizeilichen Krisenintervention war rechtlich ausgeschlossen. Erst mit dem sogenannten Gewaltschutzgesetz und in Nordrhein-Westfalen mit der Ermächtigung zur Wohnungsverweisung und einem bis zu 10 Tagen andauernden Rückkehrverbot (§ 34a PolG NRW) wurde im Jahre 2002 die rechtliche Situation verbessert. Die statistische Erfassung von Straftaten zur verbesserten Analyse der Beziehungsgewalt wurde im Mai 2012 differenziert. Nach der Erklärung des Ministerrates der Europäischen Union zur Ächtung der Gewalt gegen Frauen in Bezug zu einem demokratischen Gemeinwesen im Oktober 1993 und den Empfehlungen des Europarates in 2002 zur Entwicklung von Standards, wurden ähnliche Strategien gegen die Gewalt in Paarbeziehungen in Europa entwickelt. Eher strafrechtlich zentrierte Strategien wie in England, gegenüber dem Schutzauftrag des Staates folgenden eher gefahrenabwehrenden Strategien wie in Österreich und Deutschland entfalten unterschiedliche Wirkungen und bedürfen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit weiterer Forschung. Link zu Berichten, Projekthomepages, Publikationen, ggf. zu hinterlegende pdfs Häusliche Gewalt, Verlag Polizei & Wissenschaft Frankfurt/ Main, Themenheft 4/2012.