Die Polizei und die Rechte des Kindes - Erstellung eines E-Learning-Moduls zur Aus- und Weiterbildung

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  • Institut für Geschichte und Ethik (IGE)
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Mit der Aufdeckung der Fälle organisierten Kindesmissbrauchs in Lügde und Bergisch-Gladbach hat die Aufgabe des Schutzes von Kindern vermehrt Aufmerksamkeit und Brisanz bekommen. Neben diesen drastischen Fällen gibt zudem die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter sowie der beobachtete Anstieg häuslicher Gewalt im Kontext der Ausgangsbeschränkungen aufgrund von COVID-19 Anlass zur Auseinandersetzung mit dieser Aufgabe.

Neben den Jugendämtern, als für den Kinderschutz zuständige Behörden der staatlichen Eingriffsverwaltung, kommt hierbei der Polizei eine wesentliche Aufgabe zu. Polizist*innen sind nicht nur diejenigen, die bei verschiedenen Fällen von Kindesmissbrauch, etwa über das Internet organisiertem sexuellen Missbrauch, für die Strafverfolgung zuständig sind. Auch bei alltäglichen Einsätzen im Bereich GE sind Polizist*innen häufig mit Situationen konfrontiert, in die Kinder als besonders Schutzbedürftige involviert sind. Sie sind diejenigen, die im Kontext verschiedener Einsatzsituationen ggf. in Kontakt mit Kindern kommen, die von Missbrauch oder Misshandlung betroffen sind, wenn sie nicht sogar von betroffenen Kindern selbst angesprochen werden. Bei Fällen von häuslicher Gewalt können sie zudem erste Schritte zum Schutz von Kindern vornehmen (etwa durch Wohnungsverweis) und Informationen an Jugendämter weiterleiten.

Auf die Aufgabe des Schutzes von Kindern werden Polizist*innen in NRW in der Aus- und Weiterbildung bisher kaum vorbereitet. Aus diesem Grund hat das Ministerium des Inneren NRW u.a. den Vorschlag gemacht, beim Tag der Menschenrechte im Studiengang PVD an der HSPV NRW einen Fokus auf das Thema Kinderrechte zu legen. Da dies eine einmalige Aktion darstellt, die allein den Einstellungsjahrgang 2019 betrifft, soll im Rahmen dieses Forschungsprojektes ein E-Learning-Modul zum Thema „Die Polizei und die Rechte des Kindes“ erstellt werden. Dadurch würden Inhalte, die den Schutz und die Rechte des Kindes betreffen, für die Aus- und Weiterbildung von Polizist*innen langfristig zur Verfügung gestellt.

Das E-Learning-Modul soll Beiträge externer und interner Referent*innen enthalten, die wissenschaftlich, in verschiedenen Praxisfeldern sowie in Hinblick auf die polizeiliche Praxis ein Angebot zur Auseinandersetzung mit den Rechten des Kindes, der Verletzlichkeit von Kindern sowie dem Kinderschutz unterbreiten. Die Beiträge sollen in einer Struktur zu Verfügung gestellt werden, die einen Lernprozess ermöglicht, der bei rechtlichem Grundlagenwissen ansetzend in konkrete Praxisfelder und Anwendungsgebiete überleitet.