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Sowohl im Bericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages (2013), als auch im Bericht des NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages NRW (2017) werden dezidiert eine bessere Aus- und Fortbildung der Polizeien als auch der Verfassungsschutzbehörden im Hinblick auf Phänomenkenntnisse und Analysefähigkeit beim politischen Extremismus/Terrorismus eingefordert.
Das Forschungsvorhaben soll in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme der jetzigen Aus- und Fortbildung der Polizei und des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen zu politischem Extremismus und Terrorismus leisten. Dies erfolgt durch strukturierte Fragebögen an die entsprechenden Institutionen (MIK NRW: Abt. 4 und 6, FHöV NRW, LAFP NRW, LKA NRW, Staatsschutzabt. der Polizei NRW).
Im zweiten Schritt erfolgt eine Sammlung von Beispielen gelingender Praxis hinsichtlich der Aus- und Fortbildung der Polizeien und des Verfassungsschutzes zu politischem Extremismus und Terrorismus in anderen Bundesländern bzw. im Bund.
In Schritt drei werden diese Ergebnisse zusammengefasst und konkrete Empfehlungen für eine Verbesserung bzw. Neufassung der Aus- und Fortbildung der Polizei und des Verfassungsschutzes zu politischem Extremismus und Terrorismus in NRW formuliert.
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