People First in der öffentlichen Verwaltung? Pflichten und Möglichkeiten der Beteiligung von Menschen mit Behinderung bei der Entwicklung und Umsetzung von Verwaltungspraktiken

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  • Institut für Geschichte und Ethik (IGE)
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Das Projekt „People First in der öffentlichen Verwaltung“ untersucht, wie Behörden der öffentlichen Verwaltung in Deutschland Pflichten, die den Rechten der UN-Behindertenrechtskonvention korrespondierenden, realisieren sollen und können. Zentral ist dabei Artikel 12, wonach Menschen mit Behinderung gleiche Rechte zu garantieren sind.

Dabei wird die verwaltungsethische Fragestellung untersucht, wie der Anspruch der Behindertenrechtsbewegung, vor allem der People First-Bewegung, Menschen mit Behinderung in die Entwicklung sie betreffender Maßnahmen einzubeziehen, umgesetzt werden kann. Denn hierbei gilt es auf Ebene der Organisation sowie auf individueller Ebene Praktiken der Beteiligung zu entwickeln, durch die die Selbstbestimmtheit von Menschen mit Behinderung geachtet, geschützt und gewährleistet wird.

Zwei mögliche Arbeitsfelder der öffentlichen Verwaltung werden untersucht: Einmal die WTG-Aufsicht und dann mögliche, auf Menschen mit Behinderung zugeschnittene Maßnahmen des polizeilichen Opferschutzes.