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Eine große Zahl kommunaler Haushalte zeichnet sich durch regelmäßige Jahresfehlbeträge sowie hohe Bestände an Kassenkrediten aus. Das von den Landesgesetzgebern insbesondere seit der Umstellung auf doppische Kommunalhaushalte verfolgte Ziel der finanziellen Generationengerechtigkeit wird dadurch verfehlt. Auf der Suche nach Instrumenten zur Problemlösung ist von vereinzelten Teilen der Politik und Wissenschaft der Ruf nach einer Öffnung des Insolvenzrechts für Gemeinden und Gemeindeverbände laut geworden. Ähnlich privatwirtschaftlicher Unternehmen soll den Gebietskörperschaften die Möglichkeit gegeben werden, sich in einem Insolvenzplanverfahren zu sanieren. Gegner solcher Vorschläge fordern indes neue, in das bestehende Haushaltsrecht eingebettete Konsolidierungsinstrumente, ohne den Gemeinden Zugang zum Insolvenzverfahren zu ermöglichen. Es stellt sich daher die Frage, ob eine Insolvenzverfahrensfähigkeit unter Berücksichtigung der Rechtsstellung der Kommunen möglich ist und, wenn ja, wie ein solches Verfahren auszugestalten ist und welche Folgen daraus erwachsen - sowohl für die unmittelbar betroffenen Kommunen als auch den Gesamtstaat. Gleichzeitig ist zu untersuchen, wie das Haushaltsrecht der Kommunen ohne eine Öffnung der Insolvenzordnung weiterentwickelt werden kann, um die Finanzprobleme zu lösen. Für beide Alternativen ist in einem vorhergehenden Schritt zu ermitteln, welche Ursachen den defizitären Kommunalhaushalten zugrunde liegen, um diese Mängel in der Entwicklung von Lösungen zu berücksichtigen. Aufgrund der zentralen Rolle des Rechnungswesens für die Analyse und Steuerung der Kommunalfinanzen sind zudem die Anforderungen sowohl einer kommunalen Insolvenzverfahrensfähigkeit als auch der alternativen Konsolidierungsinstrumente an dieses zu ermitteln.
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