Leistungsbezogene Besoldungsbestandteile im Beamtenrecht

Leistungsbezogene Vergütungsbestandteile ziehen als Anreizinstrumente immer mehr auch in die Besoldung der Beamten ein. In vielen Ländern ist es etwa möglich, Erfahrungsstufen vorzeitig zu vergeben. Für besondere Leistungen können sodann Prämien ausgezahlt werden und teilweise ist auch bereits vorgesehen, einen Teil der Besoldung gänzlich von der Leistungserbringung abhängig zu machen. Bereits vor zwanzig Jahren wurde etwa eine ganze Besoldungsordnung (W) geschaffen, in der die Bezüge zu einem großen Anteil leistungsbezogen bemessen sein sollen.

Dies hat in der Folge zu zahlreichen Friktionen und Praxisfragen geführt. Etwa der Frage, wie Leistungen - unter Wahrung der Wissenschaftsfreiheit - zu ermitteln und zu vergleichen sind, aber auch ob, wann und wie weit diese Bestandteile alimentativ zu wirken haben. Schließlich stellt sich die Frage, ob der Grundsatz der Alimentation, die Besoldung vom Statusamt abhängig zu machen und als Ausgleich der Treuepflichten zu verstehen, also zur Wahrung der Unabhängigkeit der Beamtenschaft nicht an direkte Gegenleistungen zu knüpfen, noch gewahrt ist.