Die Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechts auf europäischerEbene im Zuge der 2. und der ab 19.01.2013geltenden 3. Führerscheinrichtlinie rückte das Phänomendes sog. Führerscheintourismus in den Blickpunkt derÖffentlichkeit.Beim Führerscheintourismus erwerben Bürger, die ihrenFührerschein wegen eines schweren Verstoßes bei denBehörden ihres Heimatlandes abgeben mussten, in einemanderen EU-Mitgliedstaat einen neuen Führerschein, derdann auch in ihrem Heimatland wieder anerkannt werdenmuss, obwohl ihnen dort nach dem Recht ihres Heimatlandesdas Führen von Kfz immer noch verwehrt ist.
Führerscheintourismus im Spiegel der EuGH-Rechtsprechung
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