Ethische Konfliktlinien bei der medizinischen Begutachtung in der öffentlichen Verwaltung Ärzt/innen im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zwischen Hippokrates und Amtseid
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- Forschungszentrum
- Institut für Geschichte und Ethik (IGE)
- abgeschlossen
Medizinische Begutachtungen in der öffentlichen Verwaltung finden unter anderem in der Einstellungs-, Unfallausgleich- und Dienstunfähigkeitsbegutachtung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und den Polizeiärztlichen Dienst (PÄD) statt. Hier entstehen möglicherweise Wertekonflikte für Ärzt/innen, denn diese handeln im Auftrag der öffentlichen Verwaltung und müssen ggf. Entscheidungen treffen, die nicht im Interesse der zu begutachtenden Person liegen. Ärzt/innen geraten in moralische Konflikte, weil sie beruflich so sozialisiert sind, dass sie – ganz im Sinne des Hippokratischen Eids – Patient/innen keinen Schaden zufügen, sondern ihnen helfen wollen. Gleichwohl sind Ärzt/innen, wenn sie staatlich beauftragt in Behörden arbeiten, eben nicht mehr in einer klassischen Arzt-Patient-Beziehung: In solchen Kontexten begegnen sich also Ärzt/innen sowie Beamt/innen und Angestellte in anderen Rollen, als wenn sich Ärzt/innen und Patient/innen in klinischen Kontexten treffen.
Wie kann man diese verschiedenen Begegnungen zwischen Ärzt/innen und Patient/innen bzw. zu Begutachtenden deuten und normativ rekonstruieren? Welche juristischen Aspekte spielen zur Verhältnis- und Auftragsbestimmung hier eine Rolle? Diesen Fragen wurde in diesem Projekt nachgespürt und damit normativ-ethische Erwägungen erarbeitet, die zugleich besonders praxisrelevant sind und Praktiker/innen helfen, sich im Berufshandeln zu orientieren und ihr Berufsethos zu durchdringen. Ziel war es, diese Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Soziologie, Ethik und Recht zu eruieren und normativ einzuordnen. Dadurch kann der Reflexionsrahmen berufspraktischen Handelns erweitert werden.

