Elektrofahrräder im öffenltichen Straßenverkehr

Forscher/in

PD Joachim Kern
PD Joachim Kern
PHK Bernd Huppertz
PHK Bernd Huppertz

Aufgabe des Forschungsprojektes war es, insbesondere eine zulassungs- und fahrerlaubnisrechtliche Bewertung der auf dem Markt befindlichen Elektrofahrräder im Lichte der neuen EU-Verordnung Nr. 168/2013 und der inzwischen geänderten nationalen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vorzunehmen. Daneben sollte auch die Verkehrssicherheit von Elektrofahrrädern und die Auswirkungen des steigenden Anteils an Fahrrädern und Elektrofahrrädern im Besonderen auf die Verkehrsraumgestaltung untersucht werden. Schließlich sollten statistische Daten zu den Verkaufszahlen und dem Anteil am Verkehrsaufkommen erhoben werden. Von besonderem Interesse war auch die Auswertung der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik. Das Projekt ist dabei als Fortschreibung des bereits 2015 abgeschlossenen gleichnamigen Projektes angelegt. Der Sättigungsgrad an Fahrrädern in bundesdeutschen Haushalten stagniert seit mehreren Jahren auf einem sehr hohen Niveau von jetzt (2017) über 73 Millionen Zweiräder. Der Anteil von Elektrofahrrädern (Pedelecs und E-Bikes) am Gesamtfahrradmarkt ist in den letzten Jahren auf jetzt 17 Prozent gestiegen. Der Zweirad-Industrie-Verband teilt dazu ergänzend mit, dass der Marktanteil der Pedelecs dabei mit 99% weit überwiegt. Zulassungs- und fahrerlaubnisrechtlich gelang die Einordnung dieser Pedelecs und E-Bikes in die existierenden relevanten Vorschriften nicht immer problemfrei. Das ist dem neuen Klassenzuschnitt der EU-Verordnung Nr. 168/2013 geschuldet. Die durch die aufgehobene Richtlinie 2002/24/EG notwendig gewordene Besitzstandswahrung macht die ohnehin schon komplexe Rechtssituation nicht einfacher. Pedelecs gelten gemeinschaftsrechtlich wie auch nationalrechtlich (weiterhin) als Fahrräder; S-Pedelecs und E-Bike als Kleinkrafträder. Die nach Maßgabe der Richtlinie 2002/24/EG getypten Elektrofahrräder behalten ihre rechtliche Zuordnung. Ältere Modelle werden daher (auch) als Mofa oder Leichtmofa eingestuft. Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Pedelecs bzw. E-Bikes werden erst seit dem 01.01.2014 bundesweit erfasst. Die Anzahl der verunglückten Pedelec Fahrenden ist im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2016 um 75,48% gestiegen. Nur in einigen Bundesländern liegt ein seit 2012 fortgeschriebenes Verkehrsunfalllagebild als planerische Grundlage für weitere Maßnahmen der Verkehrssicherheitsarbeit vor. Mittlerweile liegen aus unterschiedlichen Staaten Forschungsergebnisse zu den Gefahren bei der Nutzung von E-Bikes und Pedelecs vor. Selbst die Unfallforschung der Versicherer (UDV) konstatiert nunmehr eine höhere Vulnerabilität älterer Elektrofahrrad Fahrender. Radwegbenutzungspflicht besteht nur für Fahrräder (auch Pedelecs). Helmpflicht hingegen besteht für diese Fahrzeuge nicht, wohl aber für E-Bikes. Elektrofahrräder machen das Mitführen von Anhängern zumeist in Gestalt von Kinderanhängern einfacher. Das Mitführen von Anhängern hinter Pedelecs ist dabei zulassungs- wie auch fahrerlaubnisrechtlich unproblematisch, da es sich um Fahrräder handelt. Auf praktische Schwierigkeiten stößt die Benutzung der Radwege. Hinter S-Pedelecs und E-Bikes in ihrer jeweiligen Ausprägung als Kleinkrafträder oder Leichtkrafträder dürfen jedoch keine Anhänger zum Personentransport genutzt werden.