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Die Frage, ob Gleichstellungsbeauftragte einer dienstlichen (Regel-)Beurteilung unterliegen, ist in mehreren Bundesländern – unter anderem in NRW - nicht gesetzlich geregelt. In diesen Ländern kam es in den vergangenen Jahren zu völlig unterschiedlichen Rechtsprechungen. Dabei ist insbesondere weitgehend umstritten, ob die für Personalratsmitglieder eingeführte fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung auch für Gleichstellungsbeauftragte gilt. Hintergrund sind die in den Landesgleichstellungsgesetzen geregelten Benachteiligungsverbote, die in Verbindung mit der Weisungsfreiheit der Gleichstellungsbeauftragten eine selbstständige Aufgabenwahrnehmung garantieren sollen, welche aufgrund einer dienstlichen Beurteilung der übertragenen Tätigkeit fraglich sein könnte.
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