Datenschutz in der Personalauswahl

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  • Forschungszentrum
  • Forschungszentrum Personal und Management (FPM)
  • abgeschlossen

Zum 31.5. 2018 tritt die Datenschutz Grundverordnung in Kraft Sie löst die bisherige EU-Richtlinie ab (Richtlinie RL 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr).Daher bedurfte es sowohl einer Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes als auch einer Neufassung des Landesdatenschutzgesetzes. Diese befindet sich aktuell im Gesetzgebungsprozess. (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und .zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Nordrhein- Westfälisches Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - NRWDSAnpUG- EU). Moderne Personalgewinnungsverfahren bedienen sich immer mehr technischer Einrichtungen (datenbasierte Testverfahren, Speicherung persönlicher Daten, etc.)