Das NKF-CIG und der Grundsatz der Generationengerechtigkeit

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Die Corona-Pandemie wirkt sich nach wie vor auf die Finanzsituation und die Haushalte nordrhein-westfälischer Kommunen aus. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2020 darauf u. a. mit dem Corona-lsolationsgesetz, dem NKF-CIG, reagiert. Dadurch sollen coronabedingte Schäden vom sonstigen Haushalt getrennt und mittels einer Bilanzierungshilfe auf spätere Perioden verteilt werden, um die aktuellen Haushaltsjahre zu entlasten. Das Gesetz wurde zuletzt Ende 2021 überarbeitet und es ist nicht auszuschließen, dass in Abhängigkeit des weiteren Verlaufs der pandemischen Lage eine erneute Verlängerung und Überarbeitung erfolgt.

Im vorliegenden Forschungsprojekt wird der Frage nachgegangen, ob das NKF-CIG in seiner aktuellen Ausprägung überhaupt geeignet ist, eine solche Entlastung zu bewirken. Darüber hinaus ist insbesondere auch zu untersuchen, ob das NKF-CIG mit dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit, der dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement zugrunde liegt, vereinbar ist und - falls nicht - ob es sich unter Berücksichtigung der historischen Einmaligkeit der Umstände um eine gerechtfertigte Ausnahme handelt. Zuletzt ist festzustellen, ob den kommunalen Entscheidungsträgern im NKF-CIG Ermessensspielräume gegeben werden, für die möglichen Handlungsempfehlungen im Sinne einer generationengerechten Haushaltswirtschaft gegeben werden können.