Bilanzierung und Haushaltsführung der Kommunen nach dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz

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Im Dezember 2018 hat der Landtag NRW das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet, welches zum 1.1.2019 in Kraft getreten ist. Dadurch wurden diverse Vorschriften betreffend die Haushaltswirtschaft der Gemeinden, die Rechnungsprüfung und die wirtschaftliche Betätigung (§§ 75-118 GO NRW) geändert. Im Zuge des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung auch die GemHVO NRW durch die KomHVO NRW ersetzt, um eine Anpassung der untergesetzlichen Detailregelungen zur Haushaltswirtschaft an die veränderten Vorschriften der GO NRW zu gewährleisten.

Ziel des Forschungsprojektes ist es, die aus dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (und dem damit verbundenen Erlass der KomHVO NRW) resultierenden Änderungen für die Bilanzierung und Haushaltsführung der Gemeinden zu ermitteln und im Kontext der Reformziele zu würdigen. Dabei werden wesentliche Themen abgegrenzt voneinander analysiert und die Ergebnisse in Form einzelner Abhandlungen festgehalten. Insgesamt sollen dadurch drei Beiträge entstehen, die bei einschlägigen Fachzeitschriften zur Veröffentlichung eingereicht werden.