Betriebliches Eingliederungsmanagement im Beamtenrecht

  • Projektzeitraum ( - )
  • Einzelprojekt
  • Forschungszentrum Personal und Management (FPM)
  • abgeschlossen

Problemstellung

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist laut höchst richterlicher Rechtsprechung nicht lediglich für schwerbehinderte Beschäftige, sondern auch bei andauernden Krankheitsverhältnissen durchzuführen. Dieses Postulat führt zu zahlreichen Anwendungsfällen. Die Durchführung des Verfahrens bereitet im öffentlichen Dienst allerdings erhebliche Schwierigkeiten. Zwar ist mittlerweile kaum noch streitig, dass die Vor-schrift auch auf Beamte Anwendung findet. Gleichwohl lassen sich die arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht ohne weiteres auf die Beamtenschaft übertragen. Es fehlt der Bezug zum Kündigungsschutzverfahren. Rechtliche Vorgaben und Verfahren, etwa zur Feststellung einer Dienstunfähigkeit, unterscheiden sich davon erheblich. V.a. der Ablauf des Verfahrens, die rein freiwillige Durchführung, Beweislastfragen, Ansprüche sowie (rechtliche) Konsequenzen einer fehlerhaften Durchführung sind hoch umstritten.

Zielsetzung

Ziel des Projektes ist es, die Anwendbarkeit des BEM auf Beamte zu prüfen. Ziele, Vorausset-zungen, Durchführungsregelungen sowie Konsequenzen bei Nichtbeachtung sollen unter-sucht werden. Außerdem soll der Frage nachgegangen werden, ob diese Regelungen auch für Widerrufs-, Probe- und Ruhestandsbeamte gelten können. Schlussendlich sollen praxistaugliche Empfehlungen für die Beteiligung von und Vereinbarungen mit Personalvertretungen gegeben werden, die auch Aspekte des Datenschutzes aufgreifen.

Methodisches Vorgehen

Zunächst soll anhand von Studien der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung sowie Befragungen größerer privater Arbeitgeber Sinn und Zweck sowie Ablauf des Verfahrens außerhalb des öffentlichen Dienstes entwickelt werden. Sodann werden größere Behörden in NRW beteiligt, um herauszufinden, welche Schwierigkeiten bei der Anwendung in Bezug auf die Beamtenschaft bestehen. Schließlich werden die beamtenrechtlichen Vorgaben eruiert, um ein mit diesen übereinstimmendes Verfahren zu entwickeln. Dies wird den beteiligten Behörden erneut vorgestellt.

Forschungsstand

Im Juli 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Anwendung des BEM auf Beamte bestätigt. Ebenso gerichtlich geklärt ist, dass dieses Verfahren – obwohl im SGB IX geregelt – nicht lediglich auf Schwerbehinderte Anwendung findet.

Während die arbeitsrechtlichen Regelungen ohne größere Probleme auf die Angestellten-verhältnisse im öffentlichen Dienst angewendet werden konnten, stellen abweichende beamtenrechtliche Regelungen die Verwaltungsrechtswissenschaft vor erhebliche Probleme.

Insbesondere in der Literatur umstritten ist die Frage der Freiwilligkeit solcher Verfahren, da Beamte umfassende Mitwirkungspflichten treffen. Auch das Verhältnis zum Verfahren der Feststellung einer Dienstunfähigkeit ist ungeklärt. Konkret geht es darum, welche Konsequenzen Versäumnisse im Verfahren haben können. Auch die Rechte von Beamten im Verfahren (etwa Datenschutz) sind fraglich. Erste sich widersprechende Urteile der unteren Verwaltungsgerichte deuten auf eine größere Verunsicherung hin.