Beschleunigungsagenturen Ideengenese, Stand und Umsetzungsmodelle
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Die öffentliche Verwaltung hat nach allgemeinem Verständnis einen hohen Reformbedarf. In den letzten Dekaden sind verschiedene Ansätze zur Behebung dessen vorgestellt worden, konnten aber nicht immer zur vollsten Zufriedenheit in der Breite implementiert werden. Für die kommunale Ebene mag hier auf das Neue Steuerungsmodell oder seine Weiterentwicklung zum Kommunalen Steuerungsmodell verwiesen werden. Zuletzt schien es, als würde der im Rahmen des New Public Management (NPM) intensiv propagierte Ansatz, in der Privatwirtschaft erfolgreiche (oder für erfolgreich gehaltene) Methoden und Praktiken in die öffentliche Verwaltung zu übertragen, etwas in den Hintergrund gedrängt – oder, euphemistischer formuliert: smart ergänzt – werden.
Eine solche smarte Ergänzung haben die Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgeschlagen. In ihrem mit „Mehr Fortschritt wagen“ überschriebenen Koalitionsvertrag heißt es seit Ende 2021 im Kontext von Überlegungen zur Modernisierung des Staates und den einschlägigen transformativen Ideen: „Die Inhouse-Beratungskapazitäten der öffentlichen Hand werden zu Beschleunigungsagenturen ausgebaut, auf die auch Länder und Kommunen einfach zugreifen können.“ Beschleunigungsagenturen können also als eine Art ‚föderale Ebenen übergreifende Consulting-Shared-Service-Center‘ interpretiert werden. Das mit dem NPM populär gewordene Vorgehen, auch in der öffentlichen Verwaltung bei Problemen auf die Hilfe externer Consultants zuzugreifen, wird hier dahingehend smart ergänzt, dass die Grundfunktionen eines Consulting-Unternehmens staatsintern aufgebaut und öffentlichen Nachfragern als Reformvehikel angeboten werden.
So charmant die Idee klingt, so bemerkenswert stellt sich ihre Genese und der bisherige Umsetzungsstand dar: Zum einen konnte der Ursprung dieser Koalitionsvertragsvereinbarung bisher nicht identifiziert werden. Weder finden sich in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2021 Hinweise, noch lassen sich persönliche Urheberschaften in den Parteien oder den Regierungsfraktionen recherchieren und identifizieren. Auch im Schrifttum sowie in der Consulting- und Verwaltungspraxis findet sich ein solches Konzept nicht. Und zum anderen gibt es bisher keine belastbaren Anzeichen für eine Umsetzung des Vorhabens. Einschlägige Monitoring-Werkzeuge, wie etwa der ‚Regierungsmonitor‘ der Bundesregierung oder der unabhängige ‚Koalitionstracker‘ beim FragDenStaat-Projekt, zeigen keine oder nur kosmetische Fortschritte.
An dieser Stelle setzt der Beitrag an und verfolgt dabei drei Ziele. Zunächst wird die Genese der Idee (oder paradoxerweise: die gerade nicht vorhandenen Spuren) nachgezeichnet. Dann erfolgt eine Dokumentation des Standes der (bisherigen) Umsetzung. Und schließlich wird, mit Blick auf den grundsätzlichen Charm der Idee einer Beschleunigungsagentur als Vehikel zur Transformation und als innovatives Konzept eines wirkungsorientierten staatlichen und administrativen Handelns, skizziert, wie eine solche Organisationseinheit ausgestaltet werden könnte.
Die Ergebnisse der ersten beiden Schritte lassen sich pointiert mit einem Bonmot des Showmasters Hans-Joachim Kulenkampff zusammenfassen. Als für längere Zeit während einer Show das Licht ausfiel, moderierte er trocken: „Wie Sie sehen, sehen Sie nichts.“ Anschließend soll er ergänzt haben: „Und was Sie nicht sehen, das sehen Sie gleich.“ Unter diesem Motto steht dann der dritte Schritt. Gerade dieser erscheint hilfreich, um das Phantom greifbarer zu machen und (eventuell) einschlägige Fachdiskussionen im politischen sowie administrativen Raum anzustoßen. Bei einer solchen Organisationsskizze steht sicherlich ein möglicher Geschäftsauftrag im Mittelpunkt, aber auch Fragen nach der notwendigen personellen Dimensionierung für eine messbare Wirkung der Arbeit sind zu diskutieren.
