Beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch bei (unions-)rechtswidriger Zuvielarbeit

In zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen wird Beamten bei Überschreiten der Arbeitszeitvorgaben neuerdings ein sogenannter „beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch“ zugebilligt.

Dieser (zivilrechtliche) Haftungsanspruch wurde seitens des BVerwG im Jahre 2011 geschaffen. Hintergrund war, dass sämtliche anderen Anspruchsgrundlagen für eine Kompensation von „Zuvielarbeit“ ausschieden, nach Ansicht des BVerwG aber aus dem zivilrechtlichen Grundsatz des Treu und Glaubens (§ 242 BGB) heraus eine Entschädigung in analoger Anwendung der Mehrarbeitsregelungen gezahlt werden sollte. Dieser Anspruch ist bislang dogmatisch wenig ergründet und kaum inhaltlich beschrieben, wenngleich inzwischen durch dutzende Urteile etabliert.   

Es stellt sich daher vor allem die Frage, wie dieser Anspruch zu anderen Bestimmungen abzugrenzen ist und ob er zukünftig auf weitere Sachverhalte übertragbar erscheint.