Bausteine zur Ethik der öffentlichen Verwaltung. Pflichten gegenüber der Gemeinschaft

  • Projektzeitraum ( - )
  • Forschungszentrum
  • Institut für Geschichte und Ethik (IGE)
  • abgeschlossen

Dreh- und Angelpunkt einer Ethik der öffentlichen Verwaltung ist das „Ethos des Amtes“ und damit der „Dienst“ für das Gemeinwohl („bonum commune“): Das Amt, das durch den Beamten verwaltet wird, verlangt von ihm ein uneigennütziges Tun (§34 S.2 BeamtStG), d.h. den Verzicht auf die Verfolgung privater bzw. partikulärer Interessen zugunsten der res publica. In dieser strikten Orientierung am Gemeinwohl hat das Berufsbeamtentum eine Verpflichtung radikalisiert, die einmal mit derjenigen des Bürgers als Citoyen identisch war („Jeder Staatsbürger ist Staatsbeamter“: Novalis), inzwischen aber unter den Bedingungen des modernen Liberalismus und Individualismus weitgehend verschwunden zu sein scheint: die Verpflichtung des Menschen gegenüber der Gemeinschaft. Eben diese (missbrauchsanfällige) Verpflichtung kann – das zu zeigen ist ein wichtiges Anliegen des Forschungsvorhabens – ein verbindendes Zentrum einer Ethik der öffentlichen Verwaltung und komplementär dazu einer Staatsbürgerethik bilden.

Diese Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft soll daher im Rahmen des Forschungsprojektes ausdrücklich zweiseitig – für den Verwaltungsmitarbeiter wie für den „Verwaltungskunden“ – diskutiert werden und zwar an zwei herausragenden Problemfeldern:

(1)       Zum einen will das Forschungsvorhaben der Frage nachgehen werden, ob es eine ethisch begründbare Pflicht des Polizeibeamten zum „Opfer des eigenen Lebens“ gibt?

(2)       Zum anderen soll es um die aus einer verwaltungsinternen Perspektive sicher irritierenden Frage gehen, ob es für den Bürger überhaupt eine moralische Verpflichtung gibt, sich den Gesetzen eines Staates und den darin begründeten behördlichen Maßnahmen zu unterwerfen („Rechtsgehorsamspflicht“).

Beide Themenfelder sind gleichermaßen radikal wie aktuell: sie sind „radikal“, insofern sie einerseits (1) den äußersten Ernstfall menschlicher Selbstaufgabe („Altruismus“) bzw. andererseits (2) die apriorische Voraussetzung des Rechtsstaates betreffen; und sie sind „aktuell“, weil sie sich (1) einerseits auf die gegenwärtigen Herausforderungen durch den internationalen Terrorismus beziehen bzw. andererseits (2) die zunehmende Erosion unserer Demokratie- und Rechtsstaatskultur in den Blick nehmen.