Externes Rechnungswesen im Kommunalen Finanzmanagement Ein Handbuch für Theorie und Praxis

Forschungsfragen

Für die Erstellung von Jahresabschlüssen und damit mittelbar für die Aufstellung von Haushaltsplänen stehen den NRW-Kommunen keine einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie von Seiten des für Kommunales zuständigen Ministeriums zur Verfügung. Die vorhandenen Handbücher1 und Handreichungen2 sind veraltet und beziehen sich auf nicht mehr gültige Verordnungen (im Wesentlichen Gemeindehaushaltsverordnung, die mit Wirkung vom 1. Januar 2019 außer Kraft getreten ist) und Verwaltungsvorschriften. Praxis und Forschung suchen und fordern Orientierung.3

Seit Einführung der Doppik in das kommunale Rechnungswesen wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften mehrfach weiterentwickelt. Jüngster Ausläufer stellt in NRW das 2. NKFWG (2. Neues Kommunales Finanzmanagement – Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Dezember 2018 dar.

Mit dem 2. NKFWG erfolgte eine Abkehr von handelsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere das Vorsichtsprinzip wurde durch das Wirklichkeitsprinzip ersetzt. Die Krisen der letzten Jahre (Corona, Hochwasserkatastrophe sowie Krieg gegen die Ukraine, Zunahme der Flüchtlingsaufnahmen, Energiekrise, Inflation und Klimawandel) stellen die Kommunen zusätzlich vor personelle und finanzielle Herausforderungen. Auch hierauf hat das für Kommunales zuständige Ministerium mit gesetzlichen Änderungen der Gemeindeordnung (GO) und der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) sowie mit weiteren Sondergesetzen reagiert.4

Da die Vielzahl der Regelungen nicht nur Antworten, sondern eine Fülle von Anwendungsfragen mit sich brachten, folgten Anwendungserlasse5, Hinweise der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW)6 und FAQ-Listen7, manchmal auch nur Rundschreiben per E-Mail8 an die Kommunen. Erschwerend kommt hinzu, dass das MHKBD NRW eine digitale Sammlung der vorgenannten Regelungen nicht vorhält. Die Fundstellen sind über das world wide web wild gestreut, mal finden sich Dokumente auf der Homepage des zuständigen Ministeriums, mal bei recht.nrw.de, mal bei IT.NRW oder der gpa.nrw. In jüngster Vergangenheit verschwanden Erlasse9 ohne formal aufgehoben worden zu sein oder weitere Informationen vollständig aus dem Netz.

Neben fehlender Rechtsverbindlichkeit ist die Fülle an Einzelregelungen oft widersprüchlich, in ihrer Anwendung vielfach sehr arbeitsaufwendig oder praktisch gar nicht umsetzbar.10 Diese bedürfen dringend der Ordnung und Strukturierung.

Z.B. NKF Netzwerk NRW (2008): Kontierungshandbuch für die NKF-Hotline aus Beiträgen der NKF-Modellkommunen unter Berücksichtigung finanzstatistischer Merkmale, https://www.yumpu.com/de/document/read/5399707/kontierungshandbuch-fur-die-nkf-hotline-neues-kommunales-?, zuletzt aufgerufen am 12.07.2023.

2 Z.B. Biskoping-Kriening, L. (2016): Handreichung für Kommunen, 7. Auflage, Düsseldorf.

3 Dies zeigten die Diskussionen im Rahmen der 5. Tagung des Praxis- und Forschungsnetzwerkes der Hochschulen für den öffentlichen Dienst am 22.06.2023 und 23.06.2023 an der HSPV NRW in Köln. Siehe hierzu ausführlich: Golombiewski, B., Wagner, N.: Herstellungskosten im kommunalen Jahresabschluss – mehr Fragen als Antworten, in: der Gemeindehaushalt 01/2023, S. 1 ff. Jethon, A. (2023): Steht die Rechtsentwicklung des NKF (noch) mit dessen ursprünglichen Zielsetzungen im Einklang? Versuch einer Zwischenbilanz in NRW, in: Verwaltung und Management 03/2023, S. 125 ff.

4 Z.B. NKF-CIG, NKF-CUIG, Sonderhilfegesetz Stärkungspakt Stadtfinanzen, Gewerbesteuerausgleichsgesetz.

5 Z.B. Komponentenansatz – Anwendungserlass.

6 Z.B. Heß, S. (2019): Hinweise zur Anwendung des Komponentenansatzes https://gpanrw.de/sites/default/files/media/1573467901_komponentenansatz.pdf, zuletzt abgerufen am 12.07.2023.

7 GPA NRW (2019): Fragensammlung zur GO und KomHVO vom 06.11.2019, Antwort zu Frage 182, https://gpanrw.de/sites/default/files/media/1573469340_2019-11-06_fragensammlung_2_nkf-wg_und_komhvo.pdf, zuletzt abgerufen am 12.07.2023.

8 Z.B. Schreiben des MHKBG NRW per E-Mail an die kommunalen Spitzenverbände und Bezirksregierungen vom 15.02.2019 zur Anwendung des 2. NKFWG auf das Haushaltsjahr 2019.

9 Im Internet nicht mehr verfügbar, aber formal auch nicht aufgehoben, ist z.B. der Erlass Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur: Wiederaufbaupläne, Anschaffungs- und Herstellungskosten, Eigenleistungen als Herstellungskosten des MHKBG vom 10.11.2021. URL: https://www.mhkbd.nrw/sites/default/files/media/document/file/2021-11-10_MHKBG_FINAL_Erl_Wiederaufbau-Anschaffung-Herstellung.pdf, zuletzt aufgerufen am 07.10.2022.

10 Vgl. hierzu ausführlich u.a. Golombiewski, B., Wagner, N. (2023): Probleme der Jahresabschlusserstellung der vom Hochwasser 2021 betroffenen Kommunen in NRW – Bilanzierung des beweglichen Anlagevermögens in: der Gemeindehaushalt 02/2023, S. 35 ff. und Golombiewski, B., Wagner, N. (2023): Probleme der Jahresabschlusserstellung der vom Hochwasser 2021 betroffenen Kommunen in NRW, Teil 2: Immobilienvermögen – dargestellt am Beispiel einer Straße in: der Gemeindehaushalt 06/2023, S. 124 ff.

Forschungsziel

Ziel des Forschungsprojektes ist es, der Praxis einen Überblick über die bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zu geben, offene Fragen zu benennen und Lösungsansätze zu bieten. Idealtypisch sollte das Ergebnis des Forschungsprojektes ein Handbuch sein, das für die Praxis als Nachschlagewerk für alle gängigen Geschäftsvorfälle dient. Das Handbuch soll einen vollständigen Überblick von den Kontierungsvorgaben über die Produktzuordnungen bis hin zu bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten bieten.