Welche Leistungen sind im Erweiterungsmodul zu erbringen?

Zur Erweiterung und Vertiefung der im Basismodul behandelten Themen sind im Erweiterungsmodul individuell wählbare Veranstaltungen im Umfang von 68 Arbeitseinheiten (AE) zu besuchen. Um eine breite Qualifizierung sicherzustellen, sind Leistungen in drei der sechs Themenfelder im Mindestumfang von jeweils 8 AE zu erbringen.

Dabei sind folgende Angebote sind nur in begrenztem Umfang anrechenbar:

  • Es können maximal 20 AE im Themenfeld „Akademische Schlüsselkompetenzen“ angerechnet werden.
  • Die Angebote „Praxisworkshop: Die eigene Lehre im Fokus“ und „Berufsrollenreflexion“ sind jeweils nur einmal im Themenfeld „Lehren und Lernen“ anrechenbar.
  • Die Kollegiale Fallberatung kann mit maximal 8 AE im Themenfeld „Beraten und Begleiten“ angerechnet werden.
  • Die Durchführung von TAP kann mit kann mit maximal 8 AE im Themenfeld „Evaluation“ angerechnet werden.
  • Die Kollegiale Hospitation wird mit maximal 12 AE angerechnet und wird dabei keinem Themenfeld zugeordnet.

Die Teilnehmenden dokumentieren und reflektieren anhand von Leitfragen ihre Veranstaltungsbesuche als Blogbeiträge in ihrem prozessbegleitenden E-Portfolio in ILIAS.

Zusätzlich zur Dokumentation der einzelnen Veranstaltungen setzen sich die Teilnehmenden am Ende des Erweiterungsmoduls in einer schriftlichen Reflexion anhand ausgewählter Fragen mit Blick auf das gesamte Erweiterungsmodul auseinander. Um die Erweiterungsmodulbescheinigung zu erhalten, müssen Teilnehmende diese Reflexion gemeinsam mit dem Antragsformular und den Teilnahmebescheinigungen an das Team der Hochschuldidaktik senden:

Kontakt Hochschuldidaktik