Gibt es verbindliche Regelungen für den Hochschulbetrieb?

  • Thema: Energiekrise
  • Kategorien: Energiesparen

Die HSPV NRW hat bereits frühzeitig Maßnahmen für den Hochschulbetrieb umgesetzt, beispielsweise hinsichtlich der Temperatur in den Büros. Zudem sollen Hochschulangehörige möglichst auf eine Stoß- oder Querlüftung der Räumlichkeiten zurückgreifen.

  1. Gemäß der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung werden die Büros nur noch bis 19 Grad geheizt. Büros und Räume mit niedrigen Innentemperaturen sollten nicht durch geöffnete Türen zu beheizten Räumen „temperiert“ werden. Hier gilt: Türen zu wenig beheizten Räumen (Fluren) geschlossen halten und nur bei einer Querlüftung öffnen.
     
  2. Die Kipplüftung in Kombination mit geöffneten Thermostatventilen ist sehr verbreitet. In der Heizperiode sollte aber nach Möglichkeit immer die Stoßlüftung oder die Querlüftung Ihre erste Wahl sein, weil sie auch lüftungstechnisch viel effektiver sind als die Kipplüftung. Schließen Sie während des kurzen, aber kräftigen Lüftens möglichst die Thermostatventile der Heizkörper: Ansonsten entweicht ein Großteil der aufsteigenden Warmluft ungenutzt nach außen. Im Gegenzug fällt die einströmende Kaltluft direkt auf die Thermostatventile, die dann umso stärker öffnen, was den Energieverlust noch erhöht.