Lehrpublikationsförderung Veröffentlichung von Lehrbüchern

Die Kommission für Weiterbildung, E-Learning und Medien hat die Förderung von Lehrpublikationen beschlossen. Das Förderverfahren wurde dementsprechend vorbereitet, sodass Lehrende die Lehrpublikationsförderung beantragen können.

Mit dieser Förderlinie soll die Publikation von Lehrbüchern, Beiträgen zu Lehrbüchern und Ausbildungszeitschriften oder Lehrpublikationen sonstiger Form gefördert werden. Dies gilt ausschließlich für die Autoren- und Herausgeberschaft. Die Förderung soll auch dazu dienen, die Publikationsaktivitäten an der Hochschule, die zu Zwecken der Lehre erfolgen, besser sichtbar zu machen und zu würdigen.

Zielgruppe sind Professorinnen und Professoren sowie hauptamtliche Dozentinnen und Dozenten der HSPV NRW.

Förderkriterien

Es werden nur Lehrpublikationen gefördert ...

  • die unter dem Titel "Lehrbuch" - in einer "Lehrbuch-Reihe" eines Verlages - in einer Ausbildungszeitschrift als Beitrag zur Lehre erschienen sind oder - als Zielgruppe der Lehrpublikation explizit oder aus dem Kontext hervorgehend Studierende adressieren und als Lehrpublikation didaktisch aufbereitet wurden (z. B. durch Zusammenfassungen, Lesefragen, Fragen zur Wiederholung, Übungen oder Beispiele).
  • bei denen der Bezug zu Themen mindestens eines Studiengangs der HSPV NRW im Antrag nachgewiesen wird (z. B. durch Hinweise auf einen Studiengang, ein Modul oder Kompetenzziele innerhalb einer Modulbeschreibung).
  • die den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis genügen.

Es besteht die Möglichkeit, in einem Studienjahr mehrere Lehrpublikationen zu dieser Förderlinie anzumelden.

Ein Beitrag muss mindestens fünf Normseiten nach VG Wort (Verwertungsgesellschaft WORT) betragen.

Im Rahmen dieser Förderlinie kann pro Studienjahr und je Lehrperson eine Deputatsreduktion von max. 20 LVS (Lehrveranstaltungsstunden) erfolgen.

Bei gemeinsamer Autorenschaft/Herausgeberschaft werden die LVS zu gleichen Teilen auf die Autorinnen/Autoren bzw. Herausgeberinnen/Herausgeber aufgeteilt (auch, wenn Co- Autorinnen/Co-Autoren bzw. Co- Herausgeberinnen/Co-Herausgeber nicht durch die HSPV NRW gefördert werden).

 

Die Lehrpublikationsförderung kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Beitrag bereits anderweitig veröffentlicht wurde oder wenn die Erstellung der Lehrpublikation durch andere Mittel der HSPV NRW oder durch Drittmittel gefördert wird bzw. wurde.

Nicht gefördert werden: Journalistische Beiträge, Medienberichte, Blogbeiträge, Rezensionen, Interviews.

 

Eine Lehrpublikation ist nach folgenden Kriterien als förderungswürdig einzustufen:

  • der Inhalt oder die Zielsetzung stimmt in besonders hohem Maße mit Inhalten und/oder Kompetenzzielen in einer oder mehreren Modulbeschreibungen der Studiengänge an der HSPV NRW überein.
  • die Lehrpublikation schließt eine Lücke, d. h. es gibt keine oder nur wenige Bücher oder Beiträge mit ähnlicher Ausrichtung bzw. Lehrpublikationen, die Ähnliches leisten.
  • die Lehrpublikation weist eine überzeugende didaktische Strukturierung und Gestaltung auf.

Bedingung für die Förderung ist, dass die Lehrpublikation, für die eine Förderung beantragt wird, durch Aufnahme in das jeweilige HSPV NRW-Profil der Lehrperson auf der Website der Hochschule sichtbar gemacht wird.

Förderverfahren

Beantragen der Förderung

Bitte senden Sie das Antragsformular mit dem veröffentlichten Beitrag als PDF-Dokument an den Bereich Hochschuldidaktik am Zentrum für Hochschuldidaktik, E-Learning und Medien (Dez. 13.1) an das Funktionspostfach.

lehrpublikationsfoerderung(at)hspv.nrw.de

Ausführliche Informationen zum Ablauf der Förderung, von der Antragsstellung bis zur Bewilligung sowie auch das Antragsformular, finden Sie unter Downloads.

 

Begutachtung

Der Antrag wird vom Bereich Hochschuldidaktik am Zentrum für Hochschuldidaktik, E-Learning und Medien administrativ auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Die weitere administrative und inhaltliche Prüfung wird von der Kommission für Weiterbildung, Hochschuldidaktik und Medien nach den festgelegten Beurteilungskriterien vorgenommen.
 

Schriftliche Rückmeldung

Die schriftliche Rückmeldung (Förderzusage/ Bewilligungsbescheid oder Absage) erfolgt durch die Vizepräsidentin der HSPV NRW.
 

 

Qualitätssicherung

Der veröffentlichte Beitrag muss zusammen mit dem unterschriebenen Förderantrag eingereicht werden.

Fristen

StudienjahrePublikationszeiträume Antragsfristen
Studienjahr 2022 / 202301.01.2022 – 31.05.202331.05.2023
Studienjahr 2023 / 202401.01.2023 – 31.05.202431.05.2024
Studienjahr 2024 / 202501.01.2024 – 31.05.202531.05.2025

Kontakt

Lehrpublikationsförderung

Funktionspostfach für Anfragen und Antragsstellungen

lehrpublikationsfoerderung(at)hspv.nrw.de