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Ombudspersonen Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die HSPV NRW sieht sich der Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Daher hat sie Ombudspersonen eingesetzt.
Die Ombudspersonen sind neutral, unabhängig und unparteiisch – sie beraten in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis.
Was könnten mögliche Anlässe für eine Beratung sein?


