Ombudspersonen Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die HSPV NRW sieht sich der Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Daher hat sie Ombudspersonen eingesetzt.

Die Ombudspersonen sind neutral, unabhängig und unparteiisch – sie beraten in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis.

 Was könnten mögliche Anlässe für eine Beratung sein? 

  • Unsicherheiten beim Umgang mit erhobenen Daten im Kontext von Forschungsprojekten.
  • Konflikte innerhalb eines Forschungsprojekts, etwa um die Autorenschaft.

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Ombudspersonen