Kurzinfos
- Fächer / ThemaVerkehrsrecht und Verkehrslehre
- BehördeStudienort Duisburg HSPV NRW Abteilung Duisburg
- Gerichtet anBewerberinnen und Bewerber (m/w/d) mit einem einschlägigen Hochschulabschluss sowie mindestens dreijähriger Berufserfahrung, vorzugsweise mit aktueller Verwendung im Wach- und Wechseldienst oder in einem Verkehrskommissariat.
- Art der StelleLehrauftrag auf Honorarbasis
- Bewerbungfrist25.08.2026
- Besetzen zum08.09.2026
Kontakt
Örtlicher Fachkoordinator
Herr EPHK Markus WilgerPlanung von Lehrveranstaltungen PVD
Frau Judith Girczinski- Dokumente
Ausschreibungstext
An der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW), mit den Abteilungen in Bielefeld, Duisburg, Gelsenkirchen, Köln und Münster, werden für den Studienort Duisburg ab dem 01.09.2026
Dozentinnen und Dozenten (m/w/d)
auf Honorarbasis für das Modul
„Verkehrsrecht und Verkehrslehre“
im Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst (PVD)
gesucht.
| Zeitraum | 8. September 2026 - 10. Mai 2026 (GS) 1. September 2026 - 21. Dezember 2026 (HS1) 5. Januar 2027 - 5. Juli 2027 (HS2) 8. Dezember 2026 - 08. Februa 2027 bzw. 09.Februar 2027 – 29.März 2027 (HS 3) |
|---|---|
| Umfang | 56 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) à 45 Minuten (GS 6.1) 44 LVS à 45 Minuten (GS 6.2) 56 LVS à 45 Minuten (HS 1.1.2) 27 LVS à 45 Minuten (HS 2.2.4) 27 LVS à 45 Minuten (HS 2.2.5) 12 LVS à 45 Minuten (HS 3.1.3) |
| Wöchentlicher Umfang | 2 LVS (GS 6.1) 2 LVS (GS 6.2) 4 LVS (HS 1.1.2) 2 LVS (HS 2.2.4) 2 LVS (HS 2.2.5) 2 LVS (HS 3.1.3) |
| Prüfungsform | Klausur (GS, HS 1 und HS 2) Gruppengespräch (HS 3) |
Voraussetzungen und wünschenswerte Kenntnisse / Fähigkeiten
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen über einen einschlägigen Hochschulabschluss sowie min-destens dreijährige Berufserfahrung verfügen. Vorzugsweise besteht eine aktuelle Verwendung im Wach- und Wechseldienst oder in einem Verkehrskommissariat.
Inhalte
Hinweise zu den Kompetenzzielen sowie zum Lehr- und Lerninhalt finden Sie in den Modulbeschreibungen des Studiengangs „Polizeivollzugsdienst“ unter:
GS 6.1 - Verhaltensrechtliche Verstöße nach der StVO, StVZO und eKFV (S. 29 f.)
GS 6.2 - Grundlagen der Verkehrslehre(S. 30 f.)
HS 1.1.2 - Zulassung zum Straßenverkehr(S. 42 f.)
HS 2.2.4 - Aufnahme schwerer und besonderer Verkehrsunfälle(S. 69 f.)
HS 2.2.5 - Verkehrsstraftaten(S. 70 f.)
HS 3.1.3 - Ausländische Fahrerlaubnisse und im Ausland zugelassene(S. 99)
Rahmenbedingungen
Die HSPV NRW bildet im Bereich Polizei sowie im kommunalen / staatlichen allgemeinen Verwaltungsdienst und in der Rentenversicherung aus.
Wir bieten Ihnen flexible, an Ihre Anforderungen angepasste Zeiten der Lehre. Der Aufgabenbereich der Lehrbeauftragten umfasst insbesondere die selbstständige Vermittlung von Fachwissen und -kompetenzen. Zusätzlich sind Leistungsnachweise abzunehmen und Teile des Selbststudiums anzuleiten. Sie erwartet die Lehre in Kursverbänden mit max. 33 Teilnehmerinnen / Teilnehmern. Ein inhaltlicher Austausch mit unseren örtlichen Fachkoordinatorinnen und -koordinatoren ist gewährleistet.
Sie suchen eine neue Herausforderung?
Wenn Sie Freude an der Lehre haben und Ihr Wissen weitergeben möchten, können wir gerne weitere Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch erörtern. Natürlich besteht auch für Sie die Möglichkeit, in einer Lehrveranstaltungsstunde zu hospitieren. Wir freuen uns auf Sie!