Eingriffsrecht und Einsatzlehre Abordnungsstellen für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte als Dozentinnen und Dozenten

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Ausschreibungstext

An der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) mit Sitz in Gelsenkirchen und Abteilungen in Bielefeld, Duisburg, Gelsenkirchen, Köln und Münster sowie Standorten in Aachen, Dortmund, Hagen und Herne sind ab dem 01.09.2025 folgende Stellen zu besetzen:

Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte als Dozentinnen
und Dozenten im Rahmen einer Abordnung

Stelle

Fachlichkeit

Studienort

Kennziffer

2

Eingriffsrecht und Einsatzlehre

Duisburg

AO9

Erwartet wird die Bereitschaft, auch an den anderen Studienorten der jeweiligen Abteilung zu lehren sowie, sofern sich die Ausschreibung auf ein einzelnes Fach bezieht, die Bereitschaft, in einem weiteren polizeispezifischen Fach zu unterrichten.

Die HSPV NRW ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen mit zurzeit ca. 13.500 Studierenden. Gemeinsam mit dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW -LAFP NRW- (Training) und den Einstellungs- und Ausbildungsbehörden (Praxis) bildet die HSPV NRW die

Kommissaranwärterinnen und -anwärter der Polizei des Landes aus.


Die Stellenausschreibung richtet sich an:

Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Laufbahnabschnitts III des Polizeivollzugsdienstes NRW der Besoldungsgruppen A 13 - A 14 LBesO A NRW. Die Abordnung erfolgt statusgleich. Es handelt sich hierbei nicht um einen Beförderungsdienstposten.

Eine vorherige Mindestverweildauer im Laufbahnabschnitt III in Höhe von drei Jahren ist erforderlich.

 Die Verwendungsdauer als Dozentin/ Dozent an der HSPV NRW beträgt drei Jahre. In Einzelfällen kann im beiderseitigen Einvernehmen nach Ablauf der drei Jahre eine Verlängerung um weitere zwei Jahre erfolgen. Eine weitere Abordnung im unmittelbaren Anschluss ist nicht möglich.

 

Der Aufgabenbereich der Dozentinnen/ Dozenten umfasst insbesondere die selbstständige Vermittlung von Fachwissen und die Unterweisung in der Anwendung fachbezogener wissenschaftlicher Methoden auf der Grundlage besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der beruflichen Praxis.

Das Verfahren zur Besetzung von Stellen für Dozentinnen und Dozenten der HSPV NRW gliedert sich in folgende Bereiche:

• Vorauswahl
• Probelehrveranstaltung
• Strukturiertes Interview

Die im Rahmen des Verfahrens durchzuführende Probelehrveranstaltung dient der Feststellung der nachfolgenden Kompetenzen im unmittelbaren Lehrbetrieb: pädagogisch-didaktische Kompetenz, Kommunikationskompetenz, Stressstabilität; sie stellt den „praxisorientierten Teil“ des Auswahlverfahrens dar. Das Ergebnis wird in einem Gutachten festgehalten und mit einem zusammenfassenden Bericht dem Senat der HSPV NRW vorgelegt.

Die Polizeivollzugsbeamtinnen oder die Polizeivollzugsbeamten werden aus dienstlichen Gründen von ihrer bisherigen Behörde zum LAFP NRW versetzt und gleichzeitig an die HSPV NRW abgeordnet.

Die zukünftigen Dozentinnen oder Dozenten werden auf ihre Lehrtätigkeit didaktisch in Veranstaltungen der hausinternen Weiterbildung und im Hinblick auf die fachlichen Anforderungen des Curriculums durch die Fachkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Studienorten vorbereitet.

Zur Vorbereitung auf die Probelehrveranstaltung besteht die Gelegenheit, an einem „didaktischen Crashkurs“ teilzunehmen. Im Anschluss an die Bewerbungsfrist wird sich das Team für Weiterbildung bezüglich des konkret vorgesehenen Termins per E-Mail an Sie wenden.

Die Modulbeschreibung des Bachelorstudiengangs Polizeivollzugsdienst ist auf der Homepage der HSPV NRW unter http://www.hspv.nrw.de (Studium/Bachelorstudiengänge) veröffentlicht.

Stellenbesetzungen werden auf Wunsch grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.

Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen sowie Menschen mit einer Einwanderungsgeschichte.

Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich das auf der Homepage der HSPV NRW zur Verfügung stehende „Formblatt PVB“ und senden Sie dieses vollständig ausgefüllt bis zum 03.03.2025 auf elektronischem Wege an:

personal-lehre(at)hspv.nrw.de


Bei Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren wenden Sie sich bitte an 

  • Dezernat 21.2 - Personal Lehre: E-Mail: personal-lehre(at)hspv.nrw.de

    Frau Denise Frommenkord,  
    Tel.: 0209/1659-2128

    Frau Vanessa Libera,        
    Tel.: 0209/1659-2126

    Frau Julia Schmidt,      
    Tel.: 0209/1659-2115

Mit der Einsendung einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten gespeichert werden. Bitte füllen Sie auch unsere Datenschutzerklärung aus. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.hspv.nrw.de/dateien_organisation/dezernat_21/weitere_dokumente/Erhebung_personenbezogener_Daten.pdf

 

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